Winterberg. Für viele Friseursalons wird die finanzielle Lage langsam dramatisch. Hausbesuche sind keine Alternative
Bundesweit haben am Sonntag und Montag (31.1./1.2.) Friseure still gegen die Schließung ihrer Salons protestiert. Sie folgten einer Aufforderung des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, 24 Stunden das Licht brennen zu lassen, um auf ihre Lage in der Pandemie aufmerksam zu machen.
Auch bei Sandra Guntermann vom Friseursalon Abel brannte Licht. "Die Lage ist dramatisch", sagt sie. Von dem traditionsreichen Geschäft leben mehrere Generationen ihrer Familie: Erst zum Jahresbeginn hat sie den 1918 vom Urgroßvater gegründeten Salon von ihrer Mutter übernommen. An der Aktion "Licht an!" hat sie sich beteiligt, "weil man ja aufmerksam machen muss. Wir fallen durch das Hilfsraster."
Da die Friseure erst Mitte Dezember schließen mussten, kann sie auf die November- und Dezemberhilfe des Staates nicht hoffen. Sie hätte wohl Anspruch auf die Überbrückungshilfe III, die allerdings bisher noch nicht beantragt werden kann. Derzeit lebe die Familie vom Ersparten, "das geht richtig ans Eingemachte."
Ungewisse Lockdown-Dauer belastet
Was Guntermann zusätzlich belastet, ist die ungewisse Dauer des Lockdowns. "Man kann nicht sagen: ,Ok, ich muss bloß noch durchhalten bis zu einem festen Termin.'" Noch hoffe sie zwar auf eine Öffnung zum 15. Februar, wenn die derzeitigen Bestimmungen auslaufen. "Aber ich glaube nicht dran."
Ähnlich geht es Friseurmeister Anselm Winkler. "Ob die Aktion was bringt, weiß ich nicht, aber wir haben wenige andere Möglichkeiten, im Gespräch zu bleiben." In 30 Jahren Selbstständigkeit habe er keine vergleichbare Situation erlebt. "Man fühlt sich schmutzig, wie ein Bittsteller." Die staatliche Hilfe komme oft nicht an, "meine Mitarbeiter haben noch kein Kurzarbeitergeld für Dezember erhalten, und ich bekomme gar nichts."
Hausbesuche sind verboten
Mit Argwohn beobachtet Winkler, dass anscheinend manche Friseure auf Hausbesuche umsteigen. "Ich sehe Leute mit Köfferchen in Häuser gehen. Und den Unterschied auf manchen Köpfen zwischen professionell und selber gefärbt und geschnitten sehe ich auch."
Allerdings ist ein Hausbesuch nicht, wie manche glauben, eine Grauzone in den Regelungen - nach dem Motto: Ein fremder Haushalt darf in die Wohnung, warum also nicht die Friseurin? Die NRW-Corona-Schutzverordnung besagt aber klar, dass Handwerksleistungen verboten sind, bei denen keine 1,5 Meter Mindestabstand zum Kunden gehalten werden können. Das gilt für Friseure, egal ob im Salon oder zu Hause.