Hochsauerlandkreis. Preiserhöhungen bei Strom und Gas sorgen auch im HSK für Sorgen. Energieexperte Volker Mahlich gibt Tipps und sagt, was man strikt vermeiden soll
In der Verbraucherzentrale in Arnsberg kehrt keine Ruhe ein. Die Anfragefrequenz ist hoch, weil Kosten für Strom und Gas stark gestiegen sind. Manche Anbieter haben laut Berater Volker Mahlich rückwirkend Verträge gekündigt trotz einer Preisgarantie. Ein widerrechtliches Verhalten. Der Experte erklärt die derzeitigen Probleme und worauf Verbraucher achten sollten.
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Die erhöhten Beschaffungskosten der Anbieter werden auf die Kunden verlagert. Viele fragen sich dann, wo sie hin können, um dieser Problematik aus dem Weg gehen zu können. Der wichtigste Tipp: Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln. „Verbraucher, die einen bestehenden Vertrag haben und eine Preiserhöhung erhalten, haben ein Sonderkündigungsrecht“, erklärt Mahlich. Mindestens vier Wochen im Voraus müssen die Anbieter über Preisänderungen informieren. Viele Kunden haben Sonderverträge oder Verträge mit kurzer Laufzeit. Diese Kündigungsfrist sollte aber nicht einfach sofort vor Schreck auch genutzt werden. „Wichtig ist erst einmal zu schauen, ob es tatsächlich bessere Konditionen gibt. Dafür haben Verbraucher genug Zeit.“
Preiserhöhungen bei Energieversorgern nicht direkt ersichtlich
Grundsätzlich sollte man Post vom Energieversorger aufmerksam lesen und ganz genau hinschauen, denn oft sei eine Preiserhöhung nicht direkt ersichtlich. Häufig würde sie erst am Ende des Schreibens oder auf einer zweiten Seite mitgeteilt und daher leicht übersehen, berichtet Mahlich von seinen Erfahrungen. Oft würden die Schreiben als Werbung abgetan und entsorgt werden. Ein fataler Fehler. Teilt der Anbieter eine Preiserhöhung mit, empfiehlt der Berater, sich beim Grundversorger vor Ort nach günstigen Tarifen zu erkundigen. Findet sich so kein geeigneter Tarif, sollte man sich über die Preise anderer Anbieter informieren. Dabei kann zum Beispiel der Blick in Vergleichsportale im Internet nützlich sein. Während die Zahl der Anbieter zum Jahreswechsel geringer wurde, gibt es in den Rechenportalen nun wieder vermehrt andere Optionen.
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Kunden sollten bei der Suche auf Kündigungsfristen und Bonus-Tarife achten. Vermeintlich günstige Angebote im ersten Jahr können im zweiten Jahr schon ganz anders aussehen. Deswegen grundsätzlich nur kurzfristige Verträge abschließen, sieht Mahlich aber auch nicht als idealen Weg. „Wer sich lange bindet, verpasst vielleicht die Möglichkeit attraktive Angebote zu nutzen. Andererseits sind kurzfristige Verträge schlecht, wenn wieder Preiserhöhungen warten und Kunden mit einem langfristigen Vertrag davon keine Folgen spüren. Das ist ein Blick in die Glaskugel.“
Grundversorgung bei Belieferungsstopp
Auch für Verbraucher mit bestehenden Verträgen, denen seitens des Energieversorgers gekündigt wird oder die von einem Belieferungsstopp betroffen sind, gilt, nicht überstürzt zu handeln. Sie kommen wie auch Verbraucher, die von einer Insolvenz ihres Anbieters betroffen sind, automatisch in die Grundversorgung. Und die muss nicht schlechter sein. „Früher waren die Grundversorgungsverträge in der Regel die teuersten. Das kann man pauschal nicht mehr so sagen“, erklärt Mahlich. Auch hier müsse man die Preise der einzelnen Anbieter vergleichen und einen möglichen Wechsel gründlich bedenken.
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Laut dem Experten kommt es auch vermehrt zu Anrufen bei Verbrauchern, um angeblich tolle Angebote unterjubeln zu können. „Niemand hat etwas zu verschenken. Verbraucher sollten auf nichts eingehen, wenn sie unangefordert angerufen werden.“ Oft werden nach Konto- und Zählerdaten gefragt. Per SMS sollen dann Verträge bestätigt werden. Problem bei der Sache: Der Verbraucher kann im Zweifel nichts beweisen. „Wenn der eigene Anbieter etwas möchte, wird er immer Schriftlich auf die Leute zukommen.“
Widerrechtliches Vorgehen von Energieversorgern
Im vergangenen Jahr kam es auch oft vor, dass Abschläge plötzlich höher ausfielen und entsprechend mehr Geld von den Konten abgebucht wurde. Ohne entsprechende schriftliche Hinweise darauf ist das aber widerrechtlich. Wichtig bei Kündigungen: diese müssen nachweislich per Einschreiben erfolgen.
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Laut Mahlich ist es immer gut zu wissen, wie hoch der eigene monatliche Strom- und Gasverbrauch ist. Nur die wenigsten seiner Gesprächspartner wüssten das. Im Idealfall lässt sich so ein Überblick verschaffen und erkennen, wo Einsparpotenziale sind. „Habe ich einen großen Kühlschrank, den ich gar nicht mehr brauche, weil die Kinder mittlerweile ausgezogen sind? Solche Geräte sollten immer auch der jeweiligen Lebenssituation angepasst sein“. Dass außerdem Homeoffice und Homeschooling zu einem höheren Verbrauch führen, sieht Volker Mahlich auch in seinen Beratungsgesprächen. Alte Elektrogeräte bergen häufig das größte Sparpotenzial.
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Wann es Zeit für einen Austausch ist, kann mit Hilfe von Strommessgeräten festgestellt werden, erklärt der Verbraucherberater Volker Mahlich. Die können Interessierte bei der Verbraucherzentrale Arnsberg gegen eine Kaution in Höhe von 20 Euro ausleihen.