Hochsauerlandkreis/Brilon/Olsberg. In immer mehr HSK-Städten verabreden sich Impfgegner, Querdenker und Kritiker der Corona-Maßnahmen zu „Spaziergängen“. So organisieren sie sich.
Die Corona-Demos, die von den Teilnehmern als „Spaziergänge“ bezeichneten Proteste, beschäftigen weiterhin die Polizei im Hochsauerlandkreis. Am Montag waren Querdenker und Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen sowie Impfgegner unter anderem in Olsberg und in Neheim unterwegs. In Olsberg waren es rund 80 Teilnehmer, in Neheim rund 300. Im Raum Arnsberg sei festzustellen, dass die Teilnehmerzahl in den vergangenen Wochen gestiegen sei, sagte HSK-Polizeisprecher Sebastian Held.
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Eine weitere Tendenz hat sich auch bei den jüngsten Protestzügen bestätigt: „Die Veranstaltungen liefen bislang störungsfrei und friedlich“. In anderen Städten, wo zum Teil auch Rechtsradikale mitgelaufen sind, hatte die Polizei solche Demonstrationen bereits aufgelöst.
Appell der Polizei
Die Polizei appelliert weiterhin an die Organisatoren der Proteste die Demonstrationen anzumelden. „Wir führen dann Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern“, sagt Polizeisprecher Sebastian Held. Mit diesem Vorgehen werde zum Beispiel gewährleistet, dass die Route der Teilnehmer auch entsprechend gesichert werden kann. Die nächsten Veranstaltungen dieser Art sind u.a für Dienstag in Schmallenberg und für Mittwoch in Meschede und Medebach angekündigt.
Organisation über Gruppen bei Telegram
Da es sich faktisch bei diesen Protestmärschen um unangemeldete Demonstrationen handelt, beobachtet die Polizei die Szene. „Wir prüfen grundsätzlich die Einleitung eines Strafverfahrens“, so Held. Da niemand offiziell als Veranstalter auftritt, fällt es der Polizei schwer Personen zu ermitteln, die für die Organisation der Demo zuständig sein. Ein Ermittlungsansatz der Polizei: Die Verabredungen erfolgen in Chats, und zwar häufig im Messengerdienst „Telegram“: In Gruppen wie „Das sind WIR Hochsauerlandkreis“ oder „Sauerländer Widerstandszentrale“. Diese und andere Gruppen diesen dem Austausch untereinander und der Organisation der so genannten „Spaziergänge“. In diesen und weiteren Gruppen werden mitunter auch verschwörungstheoretische Inhalte gepostet.
Da im HSK bislang noch kein Veranstalter der unangemeldeten Demonstrationen identifiziert wurde, sind die Protestmärsche derzeit allenfalls am Rande ein Fall für die Staatsanwaltschaft Arnsberg. Bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung durch Teilnehmer auf den Demonstrationen kann es zum Beispiel Ordnungswidrigkeitsanzeigen geben. Wird die Zahlung des Ordnungsgelds nach Eingang des Bußgeldbescheids verweigert, erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Poggel, geht der Fall an die Staatsanwaltschaft, die den Vorgang an das zuständige Amtsgericht weiterleitet.