Brilon. Auch fünf Monate nach Abschluss des Bieterverfahrens für das ehemalige Briloner Finanzamt ist der Verkauf noch nicht ausverhandelt.

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Auch fast ein halbes Jahr nach Abschluss des Bieterverfahrens ist der Kaufvertrag für das ehemalige Finanzamt noch immer nicht in trockenen Tüchern. Der Eigentümer, der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb befindet sich „noch immer in Vertragsverhandlungen mit dem Höchstbietenden“. Das teilte die BLB-Zentrale in Düsseldorf auf Anfrage der WP mit. Viel mehr sei auch der Stadt nicht bekannt, so Bürgermeister Dr. Christof Bartsch zur WP: „Ich hoffe, dass der Knoten nach all den Jahren endlich durchschlagen wird und dort etwas passiert.“

Der Stadt ist zwar die Identität des Höchstbietenden bekannt, allerdings hatte sie sich gegenüber dem BLB schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichten müssen.

Nach WP-Informationen soll es sich um einen auswärtigen Kaufinteressenten handeln. An der ersten Bieterrunde im vergangenen Sommer hatten sich auch Vertreter der heimischen Wohnungswirtschaft an dem Verfahren beteiligt.

Startpreis 210.000 Euro

Der BLB hatte das „repräsentative Gebäude mit Geschichte“ zu einem Startpreis von 210.000 Euro angeboten. Die Stadt hatten ihren Vorkaufs-Anspruch im Rahmen des sogenannten Interessen-Bekundungsverfahrens verfallen lassen.

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Worum es bei den noch laufenden Verhandlungen noch geht, wollte der BLB nicht sagen. Der BLB-Sprecher bestätigte auf Anfrage lediglich, dass die für einen Verkauf erforderliche Schaffung von 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraumes „nicht verhandelbar“ sei.

Laut den Rahmenbedingungen des Bieterverfahrens hat der Käufer „für eine zügige Umsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu sorgen“. Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Bieterverfahrens habe er dem BLB auf Verlangen die Förderfähigkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens zu belegen. Wenn „begründete Zweifel am Fortschritt des Vorhabens bestehen“, kann der BLB die Verhandlungen abbrechen, „insbesondere“ dann, wenn bei einem öffentlich geförderten Vorhaben der Kaufvertrag nicht innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss des Bieterverfahrens beurkundet wird.

30 Prozent für Sozialen Wohnungsbau

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Die Vertragsklauseln sehen vor, dass 30 Prozent der Bruttogrundfläche (ohne Kellergeschoss) in geförderten Wohnraum umgewandelt werden muss, und zwar auf 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit. Sollte der Käufer den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, hat der BLB das Recht, ihm entweder eine bis zur Höhe des Kaufpreises reichende Vertragsstrafe aufzubrummen oder aber das Gebäude zurück zu erwerben. Der Käufer seinerseits darf das Gebäude innerhalb von 25 Jahren nur mit Zustimmung des BLB weitergeben, und dann hat der Käufer alle Verpflichtungen zu übernehmen.

Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags ist das Bieterverfahren allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Haushaltsausschuss des Landtags und das Finanzministerium müssen dem Verkauf noch zustimmen. Das kann ein weiteres halbes Jahr dauern. Solange ist der Vertrag „schwebend unwirksam“.