Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis kann die Kontaktnachverfolgung nicht mehr stemmen. Gefragt ist jetzt Eigenverantwortung. Überblick über die neuen Regeln:
Positiver Corona-Test - und jetzt? Neben der Sorge um die Gesundheit tauchen viele organisatorische Fragen auf. Was muss ich tun? Klar ist, durch die fehlenden Kapazitäten des Gesundheitsamtes aufgrund der rasant steigenden Corona-Zahlen ist mehr Eigenverantwortung der Bürger gefragt. So schreibt es auch der Hochsauerlandkreis in einer neuen und ausführlichen Pressemitteilung. Auch ohne Bescheid einer Behörde muss man sich bei einem positiven PCR-Test isolieren und seine Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren. Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung. Die wichtigsten Fragen im Überblick:
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Ich habe einen positiven PCR-Test. Muss ich nun auf den Anruf vom Gesundheitsamt warten?
Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in aller Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen, so der Kreis. „Aufgrund der hohen Fallzahlen ist eine Kontaktpersonennachverfolgung ab sofort nicht mehr möglich“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Klaus Schmidt. Nach neuer Rechtslage sei dies auch nicht mehr nötig. Das Land setze klar auf die Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.
Wer spricht denn jetzt die Quarantäne aus?
Eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr vorgesehen. Diese wurde früher vom Gesundheitsamt verschickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig in Isolierung begeben. Positiv Getestete bekommen vom Kreisgesundheitsamt künftig nur noch eine „Quarantäne- und Genesenenbescheinigung“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind.
Ich habe Symptome, die auf Corona hindeuten. Wann muss ich in Isolierung gehen?
Konkret gilt laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung folgendes: Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test.
Was muss ich beachten, wenn mein PCR-Test positiv ist?
Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.
Kann ich mich aus der Isolierung freitesten?
Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden. Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten (PCR-Test).
Was ist, wenn jemand aus meinem Haushalt positiv getestet wurde, ich aber nicht?
Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten. Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test. Die Quarantäne für Haushaltsangehörige kann durch das PCR-Ergebnis des Indexfalles nachgewiesen werden. Nicht in Quarantäne müssen alle Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.
Eine Kontaktperson außerhalb meines Haushaltes hat Corona, was muss ich beachten?
Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend testen lassen.
Was muss ich meinem Arbeitgeber gegenüber für Nachweise erbringen?
Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich und wird deshalb auch nicht durch das Gesundheitsamt ausgestellt.
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Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und der berufliche Bereich von den Neuerungen betroffen sind. Dementsprechend stehen künftig Zahlen aus Schulen, Kindertageseinrichtungen und auch Quarantänen nicht mehr zur Verfügung und können beispielsweise nicht mehr in den Presse-Infos veröffentlicht werden. Eine Ausnahme bilden Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Hier wird weiterhin, wie bei anderen Infektionserkrankungen auch, ein Ausbruchsmanagement stattfinden.
Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt. Dr. Schmidt appelliert: „Die Omikron-Variante ist sehr, sehr ansteckend. Verhalten Sie sich verantwortungsvoll und halten Sie sich an die geltenden Regeln, um sich und Ihre Mitmenschen zu schützen.“