Winterberg-Grönebach. In Grönebach wird ein Mann Ende Dezember getötet. Nun sitzt ein Verdächtiger in U-Haft. Ein Verbrechen mit Ansage. Alle Hintergründe:

Im Fall des gewaltsamen Todes eines 65 Jahre alten Mannes aus Grönebach bei Winterberg gibt es einen dringend Tatverdächtigen: den 47 Jahre alten Mitbewohner des Hauses am Steinacker. Gegen ihn ist am Freitagvormittag ein sogenannter Unterbringungsbefehl erlassen worden. Wie Staatsanwalt Klaus Neulken gegenüber der WP sagte, könne eine psychische Erkrankung des Beschuldigten nicht ausgeschlossen werden. Der 47-Jährige befindet sich in einer forensischen Einrichtung.

Am Tatort habe es „ein positives DNA-Ergebnis gegeben“, so Neulken weiter. Der Mann war am Mittwoch bereits in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden, nachdem er am Abend zuvor aus seiner im Obergeschoss des Hauses gelegenen Wohnung Mobiliar aus dem Fenster geworfen haben soll. Wegen einer möglichen psychischen Erkrankung hatte Neulken am Mittwoch noch von einer Untersuchungshaft abgesehen.

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Gestörter Hausfrieden

Die beiden Männer bewohnten das Haus nach WP-Informationen derzeit dauerhaft allein. In dem Haus gibt es zwei selbstgenutzte Ferienwohnungen; ein weiterer Mieter war vor einiger Zeit ausgezogen, diese Wohnung steht derzeit leer. Der 65-Jährige lebte in einer der beiden Wohnungen im Erdgeschoss. Zwischen den beiden Männern habe es in der Vergangenheit des Öfteren Streit gegeben. Mitte Dezember, so Neulken zur WP, soll der jetzt Beschuldigte den 67-Jährigen mit einer Axt bedroht haben. Laut Polizei habe es in der Vergangenheit mehrfach Einsätze wegen des 47-Jährigen gegeben.

Zwei Einbrüche

Die Leiche des 65-Jährigen war am 30. Dezember im Zusammenhang mit einem Einbruch in das Mehrfamilienhaus am Steinacker entdeckt worden. Nachbarn, die einen Zweitschlüssel zu seiner Wohnung hatten und ihn wegen des Einbruchs sprechen wollten, hatten die Leiche gefunden. Mitte Dezember war bereits in die Wohnung des 65-Jährigen eingebrochen worden sein. Schon damals soll der 47-Jährige für kurze Zeit in eine psychiatrische Einrichtung eingeliefert worden sein.

Bei Hausverwaltung in Brilon Scheiben eingeschlagen

In der Nacht zum 30. Dezember, an dessen Morgen das Tötungsdelikt in Grönebach bekannt wurde, hatte es auch in Brilon einen Einbruchsversuch gegeben, der mit den Vorfällen in Grönebach in Verbindung stehen könnte: An dem Gebäude des Immobilien-Büros, das auch das Mehrfamilienhaus am Steinacker verwaltet, waren Scheiben eingeschlagen und die Eingangstür schwer beschädigt worden. Zudem soll der Täter dort Zettel mit üblen Beschimpfungen im Briefkasten hinterlassen haben – genau wie am vergangenen Wochenende ein weiteres Mal.

Tatzeitraum eingegrenzt

Zum Tatzeitpunkt und Tathergang in Grönebach und zu etwaigen Hintergründen wollte der Staatsanwalt wegen der laufenden Ermittlungen keine weiteren Angaben machen. Neulken bestätigte lediglich, dass nach der gerichtsmedizinischen Untersuchung ein Tatzeitraum eingegrenzt werden könne.

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Hintergrund

§ 126a
Einstweilige Unterbringung
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

(3) Der Unterbringungsbefehl ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung nicht mehr vorliegen oder wenn das Gericht im Urteil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht anordnet.