Hochsauerlandkreis. Im HSK beteiligen sich nicht alle Hausärzte an der Corona-Impfkampagne. Wie bekomme ich als Patient dennoch schnell die Impfung? Ein Expertenrat:
Im HSK impfen bereits mehr als 90 Prozent der Hausärzte in ihren Praxen gegen das Coronavirus und auch immer mehr Fachärzte beteiligen sich an den Impfungen. Damit nimmt die Impfkampagne fahrt auf und das Impfzentrum Olsberg erhält eine erhebliche Unterstützung im Hochsauerlandkreis. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe mitgeteilt. Doch was ist, wenn ich gar keinen Hausarzt habe oder mein Hausarzt zu den 10 Prozent gehört, die nicht impfen?
Ausgebremst, wenn der Hausarzt nicht impft?
Die KVWL erklärt dazu: Wer keinen Hausarzt habe, könne sich beispielsweise an den Patientenservice unter der Telefonnummer 116117 wenden. Dort gebe es auch Unterstützung für die Patienten bei der Suche nach einem Hausarzt für die dauerhafte Behandlung. Außerdem empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung betroffenen Patienten: „Sollte der eigene Hausarzt sich aktuell nicht an den Impfungen beteiligen, wäre es ratsam, zunächst mit ihm zu besprechen, wie man als Patient weiter vorgehen sollte. Plant er, sich in den nächsten Wochen an den Impfungen zu beteiligen oder arbeitet er gegebenenfalls mit einem anderen Kollegen zusammen, der die Impfung übernehmen kann?“
Auf Nachfrage räumt die Pressestelle der KVWL allerdings ein, dass es theoretisch passieren könne, dass ein Arzt, bei dem man nicht regelmäßig in Behandlung sei, die Impfungen zunächst für „seine“ Patienten vorsehe, da der „ausbremsende Faktor“ aktuell immer noch die begrenzte Impfstoffmenge sei. Grundsätzlich könne jeder Hausarzt selbst entscheiden, ob er die Impfungen durchführt oder nicht. Auch das teilte die KVWL auf Anfrage unserer Zeitung mit. Grundsätzlich werde es aber natürlich begrüßt, wenn sich so viele Ärzte wie möglich an den Corona-Schutzimpfungen beteiligen.
Was Ärzte für eine Corona-Impfung erhalten
Antwort gab es auch auf die Frage, wie die Leistung der Ärzte vergütet wird: Demnach legt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Coronavirus-Impfverordnung die Höhe der Vergütung für ärztliche Leistungen bei der COVID-19-Schutzimpfung fest. Ärztinnen und Ärzte erhalten jeweils 20 Euro pro durchgeführte Impfung – für Erst- und Zweitimpfung also 40 Euro. Diese Leistung umfasst die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs, die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen.
Ist für die Impfung ein Hausbesuch notwendig, gibt es zusätzlich 35 Euro. Für das Impfen jeder weiteren Person in derselben Einrichtung oder sozialen Gemeinschaft werden jeweils 15 Euro zusätzlich zur Impfung vergütet. Erfolgt nur eine Impfberatung ohne nachfolgende Schutzimpfung, sind 10 Euro vorgesehen. Die Impfberatung kann auch telefonisch oder per Videosprechstunde stattfinden. Welchen Impfstoff in welcher Mange die Praxen bestellen und erhalten können, wird, so die KVWL, vom Bundesgesundheitsministerium entschieden. Die Praxen können den Impfstoff dann entsprechend dieser Vorgaben in ihrer Apotheke bestellen.