Berlin. Kirschlorbeer ist beliebt. Doch die Pflanze gilt als invasiv und schädlich für Insekten. Die Schweiz geht einen radikalen Schritt.

Kirschlorbeer findet sich in zahlreichen Gärten in Deutschland. Die Pflanze ist pflegeleicht, immergrün und ergibt eine blickdichte Hecke – aber sie ist auch invasiv und schlecht für die Tierwelt. Das hat den Bundesrat der Schweiz nun dazu gebracht, den Verkauf von Kirschlorbeer künftig zu verbieten.

Das Verkaufsverbot gilt ab dem 1. September und betrifft neben Kirschlorbeer auch noch weitere invasive Arten, wie den Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Die Pflanzen dürfen ab Herbst nicht mehr verkauft, verschenkt und importiert werden. Bereits eingesetzte Pflanzen sind von dem Verbot nicht betroffen.

Doch der Schweizer Bundesrat geht noch weiter. Das sogenannte Umgangsverbot wurde ebenfalls angepasst. Mehrere invasive gebietsfremde Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Damit ist nicht nur der Verkauf verboten, sondern auch das Einpflanzen und Vermehren der Pflanzen. Dieses Verbot betrifft unter anderem den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau.

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Invasive Arten in Deutschland: Schaden für Umwelt und Wirtschaft ist groß

Etwa 200 der 1300 in der Schweiz vorkommenden gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten gelten als invasiv. „Das heißt, sie verbreiten sich sehr schnell und sind in ökologischer, ökonomischer oder gesundheitlicher Hinsicht bedenklich“, schreibt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf seiner Webseite. „Schließlich sind auch einige Arten ein Problem für den Naturschutz: Invasive Arten treten mit den heimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen. Sie können dadurch andere Arten oder ganze Artengemeinschaften verdrängen“, heißt es da weiter.

Invasive Arten richten zudem einen ökonomischen Schaden an. Eine Studie des Senckenberg-Insituts von 2022 geht davon aus, dass invasive Arten zwischen 1960 und 2020 in Deutschland einen Schaden von 16,85 Milliarden US-Dollar (ca. 15,42 Mrd. Euro) verursacht haben.

Ist das Beispiel Schweiz deswegen ein Vorbild für Deutschland? Möglicherweise. Allerdings muss sich die Bundesregierung bei der Bekämpfung invasiver Arten an EU-Gesetze halten. „In Abhängigkeit vom Verbreitungsgrad der Arten sieht die Verordnung ein gestuftes System von Prävention, Früherkennung und sofortiger Beseitigung sowie dem Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten vor“, heißt es beim Bundesumweltministerium. Ein Verkaufsverbot bestimmter invasiver Arten wäre unter Umständen aber möglich.

lro