Köln. Riester-Sparer können ihre Altersvorsorge für verschiedene Maßnahmen einsetzen, die ihre Wohnsituation verbessern. Ein Überblick.
Die Riester-Rente bietet eine Möglichkeit, zusätzliches Einkommen für das Alter zu generieren. Interessanterweise ist eine Auszahlung des angesparten Kapitals nicht ausschließlich im Rentenalter vorgesehen. Riester-Sparer können bereits früher auf ihre Altersvorsorge zugreifen, insbesondere zur Verbesserung ihrer Wohnsituation durch das Konzept des Wohn-Riesters. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital für eine energetische Sanierung zu nutzen. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Riester-Riente: Für welche Maßnahmen kann das Guthaben eingesetzt werden?
Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt, was für Riester-Sparer schon lange möglich ist: Sie können das Riester-Guthaben für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum sowie zur Tilgung von Darlehen verwenden. Zudem ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen sowie eingetragenen Wohnrechten ebenfalls möglich. Das Kapital kann ebenfalls für einen altersgerechten und barrierefreien Umbau genutzt werden.
Seit 1. Januar 2024 können Riester-Sparer ihr Kapital für energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen. Dazu gehören unter anderem Wärmedämmung, Fenstererneuerungen, Erneuerungen von Außentüren, die Optimierung von Heizungsanlagen, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, der Einbau digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Energetische Sanierung mit Riester-Guthaben: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Damit Sie Ihr angespartes Kapital für eine energetische Sanierung einsetzen können, müssen folgende Voraussetzungen stimmen:
- Eigennutzung und Eigentum: Die Immobilie muss selbst bewohnt und entweder im Eigentum oder Miteigentum des Sparers sein.
- Geografische Lage: Die Immobilie darf innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen und muss nicht zwingend in Deutschland stehen.
- Zeitpunkt: Die Riester-Rente darf sich nicht in der Auszahlungsphase befinden, der Antrag auf Entnahme vom Guthaben aus muss zehn Monate vor vertraglich vereinbartem Renteneintritt gestellt werden. Eine Ausnahme gilt laut Braubach für Verträge, bei denen der Beginn der Auszahlphase für das Jahr 2024 vorgesehen ist.
- Mindestkapital: Für die energetische Sanierung muss laut der Deutschen Rentenversicherung mindestens ein Kapital von 6.000 Euro (Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft) bzw. 20.000 Euro (bei älteren Immobilien) vorhanden sein.
- Ausschluss von Doppelförderungen: Die Nutzung von Riester-Guthaben schließt andere Förderungen wie KfW oder BAFA aus. Auch die Inanspruchnahme steuerlicher Förderungen schließt sich damit aus.
- Betriebliche Altersvorsorge: Bei betrieblich geführten Riester-Verträgen ist die Nutzung für energetische Sanierungen nicht möglich.
Auszahlung des Riester-Guthabens: So funktioniert es
Die Entnahme des Guthabens müssen Riester-Sparer bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen, unabhängig vom Zeitpunkt der Sanierung. Das kann auch erst nach Abschluss der energetischen Sanierung erfolgen. Achtung: Länger als sechs Monate darf der Kostenaufwand aber nicht zurückliegen.
Zum Antrag gehören Kostenvoranschläge oder Rechnungen sowie der Nachweis eines Fachunternehmens oder Energieberaters, dass das Vorhaben den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung durch den Riester-Anbieter. Laut Braubach kann die vorzeitige Entnahme von Guthaben aus einem Riester-Vertrag je nach Anbieter mit Kosten verbunden sein.
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Förderschädlich ist die Entnahme aus dem Riester-Vermögen mit erfolgreichem Antrag nicht – Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben demnach erhalten. Aber Vorsicht: Wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt werden soll und zu einem späteren Zeitpunkt aufgegeben wird, führt das Braubach zufolge zu einer Rückforderung der staatlichen Förderung. Auch interessant:Deutsche sollen energetisch sanieren – doch sie wollen nicht
Energetisch sanieren mit Riester-Rente: Steuerliche Aspekte und Fallstricke
- Jährliche Standmitteilung: Riester-Anbieter sind verpflichtet, jährlich über das Guthaben zu informieren.
- Steuerpflicht in der Rentenphase: Das Riester-Guthaben ist in der Rentenphase steuerpflichtig, auch wenn es vorab für Immobilien verwendet wurde.
- Wohnförderkonto: Das investierte Guthaben wird auf dem Wohnförderkonto dokumentiert und mit zwei Prozent pro Jahr verzinst – linear, ohne Zinseszins.
- Steuerliche Verrechnung: Der zu versteuernde Betrag wird auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr verteilt.
- Einmalige Steuerbegleichung: Eine einmalige Steuerbegleichung mit 30 Prozent Nachlass ist möglich. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden. Lesen Sie ebenfalls:Inflation frisst Riester- und Rürup-Renditen auf
Wichtige Fragen und Antworten zur Riester-Rente: Was ist die Riester-Rente und wie funktioniert sie?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie zielt darauf ab, die Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Sparbeiträge zu schließen. Riester-Sparer zahlen regelmäßige Beiträge in einen Riester-Vertrag ein und erhalten dafür staatliche Zulagen sowie Steuervorteile. Im Rentenalter wird das angesparte Kapital entweder als lebenslange Rente oder teilweise auch als Kapitalauszahlung zur Verfügung gestellt.
Wer ist berechtigt, einen Riester-Vertrag abzuschließen?
Berechtigt für die Riester-Rente sind in der Regel alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Personen. Dazu zählen Angestellte, Beamte, Auszubildende und Wehr- oder Zivildienstleistende. Auch geringfügig Beschäftigte und nicht erwerbstätige Ehepartner von Riester-Sparern können unter bestimmten Bedingungen einen Riester-Vertrag abschließen.
Welche Vorteile bietet die Riester-Rente?
Die Hauptvorteile der Riester-Rente sind die staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vorteile. Für jeden Vertrag gibt es eine Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Zudem können die Beiträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Steuer abgesetzt werden. Dies erhöht die effektive Rendite des angesparten Kapitals.
Was passiert mit dem Riester-Vertrag in der Rentenphase?
In der Rentenphase wird das angesparte Kapital in der Regel als monatliche Rente ausgezahlt. Ein Teil des Kapitals kann auch als einmalige Auszahlung entnommen werden. Die Rentenzahlungen aus dem Riester-Vertrag sind in der Rentenphase steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil wird auf der Basis eines sogenannten Wohnförderkontos berechnet, falls Wohn-Riester genutzt wurde.
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