Berlin. Stalker überwachen ihre Opfer immer häufiger mit Bluetooth-Trackern. Die Justiz muss Schritthalten mit den Methoden der Kriminellen.
Technische Neuerungen erleichtern oft unseren Alltag – und werden ebenso oft missbraucht. Das Phänomen ist nicht neu. Es verdient aber unsere Beachtung, wenn es in unzähligen Fällen zu Leid führt. Die Rede ist von Bluetooth-Trackern. So groß wie eine 2-Euro-Münze, lassen sich mit den Geräten etwa das eigene Gepäck, der Schlüsselbund oder das Fahrrad orten, wenn diese verschwunden sind.
Diese Airtags von Apple, Smarttags von Samsung oder Modelle anderer Hersteller senden ständig ein Signal per Bluetooth und verbinden sich mit dem eigenen oder fremden Smartphones in der Nähe. Besitzer des Trackers sehen auf ihrem Handy, wo der Ortungs-Chip zuletzt war. So weit, so nützlich.
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Stalking mit Airtag und Co: Gesetzeslücke endlich schließen
Allerdings werden die Chips zunehmend von Stalkern missbraucht. Heimlich in die Tasche oder Kleidung gesteckt, werden die Opfer ohne ihr Wissen verfolgt und überwacht. Wie beim analogen Stalking sind die Täter meist Männer, die Opfer Frauen, die etwa vom Ex-Partner ausgespäht werden.
In den USA läuft gerade eine Sammelklage gegen Apple. 40 Stalking-Opfer werfen dem Konzern vor, zu wenig gegen diesen Missbrauch zu tun und fordern Entschädigung. Immerhin: Apple hatte bereits vor Monaten seine Tracker mit Warnfunktionen nachgerüstet und sich sogar mit Google für eine Warn-App zusammengetan, um Tracker zu entlarven.
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Was es aber genauso braucht, ist eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täter. Bayern und Hamburg haben kürzlich in einem Vorstoß die Justizministerkonferenz aufgefordert, im Anti-Stalking-Gesetz Schutzlücken zu schließen und untergeschobene Tracker mit aufzunehmen. Gut so. Die Justiz muss Schritthalten mit den Methoden der kriminellen Überwacher – und modernes Stalking stoppen.