Berlin. Die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher. Eltern sollten ihre Möglichkeiten kennen, was sich alles von der Steuer absetzen lässt.

  • Kinderfreibetrag oder Kindergeld – wann sich was für Eltern lohnt
  • Kinderbetreuung, Schulgeld, Ausbildungsfreibetrag – welche Steuervorteile es gibt

Spielzeug, Kleidung und – wenn sie größer sind – auch immer mehr Kosten für Essen und Vergnügungen. Alle Eltern wissen: Das geht richtig ins Geld. Was viele aber nicht wissen: Immerhin lassen sich einige Ausgaben rund um die Kinder von der Steuer absetzen, wenn man denn eine Steuererklärung mit der Anlage Kind macht.

Steuererklärung für Eltern: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Das Kindergeld von 219 bis 250 Euro (2022) pro Kind müssen Eltern beantragen. Der Kinderfreibetrag in Höhe von 8548 Euro (2022) hingegen kommt ganz von allein. Allerdings lässt sich immer nur eins steuerlich in Anspruch nehmen.

In den meisten Fällen lohnt sich das Kindergeld mehr, erst ab einem Einkommen von mehr als 72.000 Euro fahren Ehepaare mit dem Kinderfreibetrag besser. Die gute Nachricht: Das Finanzamt macht eine sogenannte Günstigerprüfung und wählt automatisch die Variante, die steuerlich günstiger für Eltern ist.

Mit eigenen Kindern bieten sich bei der Steuererklärung viele Sparmöglichkeiten.  
Mit eigenen Kindern bieten sich bei der Steuererklärung viele Sparmöglichkeiten.   © iStock | istock

Heiraten bringt oft das größte Steuerplus

Familien mit Kindern sind nicht alle gleich. Wenn die Eltern verheiratet sind, können diese ihre Steuererklärung zusammen machen und damit vom Ehegattensplitting profitieren. Dabei gilt: Je größer der Unterschied der Einkommen, desto mehr spart das Ehepaar im Vergleich dazu, wenn beide eine eigene Steuererklärung abgeben.

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Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass unverheiratete Paare schlechter dastehen. Haben beide zusammen 60.000 Euro zu versteuern und eine Person verdient alles und die andere nichts, zahlt das Ehepaar rund 6000 Euro weniger Steuern als das unverheiratete Paar.

Steuern: Alleinerziehende profitieren ebenfalls

Wer allein ein oder mehrere Kinder hat, kann vom sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren. Der beträgt 4008 Euro (2022) im Jahr bei einem Kind plus 240 Euro für jedes weitere Kind. Um davon zu profitieren, sollte entweder der Wechsel in die Steuerklasse 2 beantragt werden, dann gibt es sofort mehr Netto im Monat. Oder man macht im Folgejahr eine Steuererklärung, wo dieser Freibetrag in der Regel für eine kräftige Steuererstattung sorgt.

Mit Kindern: Was lässt sich alles steuerlich absetzen?

Steuervorteile für Eltern gibt es nahezu in allen Lebensphasen der Kinder:

  • Kinderbetreuung: Von den Kosten für die Kinderbetreuung lassen sich von bis zu 6000 Euro im Jahr zwei Drittel absetzen, also maximal 4000 Euro.
  • Schulgeld: Geht das Kind auf eine Privatschule, lassen sich 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben geltend machen, aber maximal 5000 Euro.
  • Nachhilfe bei Umzug: Im Normalfall dürfen Ausgaben für schulische Nachhilfe nicht abgesetzt werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese nach einem berufsbedingten Umzug nötig geworden ist. Dann sind bis zu 1181 Euro als Werbungskosten absetzbar.
  • Ausbildungsfreibetrag: Ist das Kind volljährig und in Ausbildung oder im Studium, dann können die Eltern den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro (2022) im Jahr in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung: Das Kind wohnt nicht mehr in der elterlichen Wohnung, und es besteht noch Anspruch auf Kindergeld. Der reicht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, wenn noch Studium oder Ausbildung laufen.
  • Sozialversicherungsbeiträge für Kinder: Eltern können zudem die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes zahlen und diese Zahlungen in ihrer Steuererklärung angeben.
  • Unterhaltsleistungen für ältere Kinder: Wenn es für das längst erwachsene Kind kein Kindergeld mehr gibt, dieses aber immer noch studiert oder in Ausbildung ist, gibt es auch noch was zum Absetzen. Denn die Zahlungen für dessen Unterhalt lassen sich bis zum Grundfreibetrag von 10.347 Euro (2022) als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Wenn das Kind aber mehr als 624 Euro im Jahr selbst verdient, werden dessen Einnahmen davon abgezogen.

Steuererklärung ausfüllen: Steuerprogramme oder Steuerapps helfen

Natürlich können Eltern auch all die Dinge absetzen, die Personen ohne Kinder in der Steuererklärung geltend machen können. Das reicht von der Entfernungspauschale über die Homeoffice-Pauschale bis zu Handwerkerleistungen.

Generell empfiehlt Finanztip, die Steuererklärung mit einer Steuersoftware oder in einfachen Fällen mit einer Steuer-App zu erstellen. Diese führen durch die Erklärung und geben Steuerspartipps. Welche Programme und Apps das besonders gut können, hat Finanztip in einem Ratgeber getestet.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.