Essen. Ein Feuerwerk zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen einfach dazu. Nach Verkaufsverboten in 2020 und 2021 ist das Knallen wieder erlaubt.

  • Feuerwerk gehört für viele Menschen einfach zu Silvester dazu.
  • Der Einsatz von Feuerwerk ist streng geregelt.
  • Bestimmte Feuerwerksklassen dürfen nur von Profis gezündet werden.
  • Diese Regeln müssen Kundinnen und Kunden beim Kauf von Feuerwerk beachten.
  • Wer verkauft 2024 noch Feuerwerk?
  • Feuerwerksverkauf in NRW: Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Zwei Jahre lang mussten Feuerwerk-Fans in NRW und in Deutschland verzichten: 2020 und 2021 war der Verkauf von Silvester-Feuerwerk verboten. 2024 nun rollt der Verkauf - wie auch schon im Jahr 2022 und 2023 - wieder an, die Branche hofft auf ein gutes Geschäft. Doch wann startet der Verkauf? Was sollten Käuferinnen und Käufer beachten? Und wo und wann darf dann Feuerwerk überhaupt gezündet werden? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt. (Lesen Sie hier: Silvesterpartys in NRW: Hier feiern Sie munter ins neue Jahr)

Ab wann darf in NRW Silvester-Feuerwerk verkauft werden?

Kinder- und Jugendfeuerwerke (wie zum Beispiel Wunderkerzen) dürfen das gesamte Jahr über verkauft werden. Es gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Feuerwerk der Kategorie 2 - also zum Beispiel Raketen und Böller - dürfen an drei Tagen im Jahr verkauft werden: vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember. Sollte allerdings in diesem Zeitraum ein Sonntag liegen - wie im Jahr 2024 -, startet der Verkauf bereits am 28. Dezember.

  • Verkaufszeitraum von Silvester-Feuerwerk: 28. Dezember bis 31. Dezember 2024
Feuerwerk an Silvester: Diese Regeln sollten Käufer vor dem Böller- und Raketenkauf beachten.
Feuerwerk an Silvester: Diese Regeln sollten Käufer vor dem Böller- und Raketenkauf beachten. © dpa | Roland Weihrauch

Wie ist der Umgang mit Feuerwerk in Deutschland und NRW geregelt?

Das Sprengstoffgesetz legt auf Bundesebene die Regeln fest. Bundesländer können mit einzelnen Verordnungen die Regeln noch erweitern. Das Feuerwerk ist grundsätzlich in die Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie F1: Feuerwerkskörper, von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht. Feuerwerk dieser Kategorie darf auch in Wohnungen verwendet werden, wie zum Beispiel Wunderkerzen - Verkauf ab 12 Jahren.
  • Kategorie F2: Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Dieses Feuerwerk wird ab 18 Jahren verkauft und nur zwischen dem 28./29. und 31. Dezember. Abgebrannt werden darf das Feuerwerk dieser Kategorie nur am 31. Dezember und am 1. Januar - an allen anderen Tagen ist eine Genehmigung erforderlich. Beispiele: Raketen oder Böller
  • Kategorie F3: Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere Gefahr ausgeht. Sie sind zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen. Der Verkauf für zum Beispiel Mittelfeuerwerke ist ab 18 Jahren zugelassen, allerdings nur für Personen mit einer besonderen Erlaubnis.
  • Kategorie F4: Feuerwerkskörper, von denen eine große Gefahr ausgeht, die zur Verwendung nur durch Personen (mindestens 21 Jahre alt) mit Fachkenntnissen vorgesehen sind. Auch hier benötigen Käufer für zum Beispiel Großfeuerwerke eine Erlaubnis.
Silvester-Feuerwerk: Raketen und Böller dürfen erst ab 18 Jahren gekauft werden.
Silvester-Feuerwerk: Raketen und Böller dürfen erst ab 18 Jahren gekauft werden. © FUNKE Foto Services | Gero Helm

Wo können Menschen in NRW Silvester-Feuerwerk kaufen?

Auch in NRW finden Menschen ab dem 28. Dezember in Regalen von Discountern wie zum Beispiel Lidl, Aldi, oder Netto eine große Auswahl an Feuerwerk. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann in die digitalen Prospekte der Anbieter schauen. Diese werden meist weit im Voraus veröffentlicht. Aber noch lassen die Supermärkte ihre Kunden warten. Außerdem heißt es nicht, dass alle Waren in jeder Filiale erhältlich sind. Edeka zum Beispiel weist bereits darauf hin, dass die Angebote "nur in teilnehmenden Märkten" verfügbar sind. Auch diverse Online-Shops bieten den Verkauf von Feuerwerk an. Lesen Sie hier: „Dinner for One“ an Silvester: Wann der Klassiker läuft

Welche Ketten und Geschäfte haben sich gegen einen Verkauf von Silvester-Feuerwerk entschieden?

Die Baumarktketten Bauhaus und Hornbach verkaufen bereits seit dem Jahr 2020 keine Feuerwerkskörper mehr. Auch Obi hat den Verkauf „in allen zentral gesteuerten Filialmärkten“ ausgesetzt. Ausnahmen könne es laut dem Unternehmen in Franchise-Filialen geben. Diese werden nicht von Obi, sondern von eigenständigen Unternehmern betrieben, die über den Verkauf frei entscheiden dürfen.

Feuerwerk an Silvester: Für viele Menschen gehören Raketen und Böller fest zum Jahreswechsel.
Feuerwerk an Silvester: Für viele Menschen gehören Raketen und Böller fest zum Jahreswechsel. © Michael Korte / FUNKE Foto Services | Unbekannt

Wie viel Silvester-Feuerwerk darf eine Person kaufen?

„Feuerwerksartikel sind pyrotechnische Gegenstände und damit Gefahrgut“, schreibt das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz. Dementsprechend gelten besondere Regeln. In einem unbewohnten Raum einer Wohnung (zum Beispiel in einem Gästezimmer) dürfen „Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 bis zu einer Menge von 10 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) lagern“. In einem Gebäude ohne Wohnraum - also zum Beispiel einer Garage - sind es 15 Kilogramm NEM.

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Aber: Handelt es sich um einen bewohnten Raum - also zum Beispiel das Wohnzimmer oder das Schlafzimmer - darf nur ein Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse aufbewahrt werden. Als Beispiel: Ein 30-teiliges Raketenset beinhaltet 420 Gramm Nettoexplosivstoffmasse. Hiervon dürfen in bewohnten Räumen zwei Pakete gelagert werden.

Wo darf in NRW an Silvester überall Feuerwerk gezündet werden?

Kommunen und Städte können eigenständig über sogenannte Böllerverbotszonen entscheiden. Zum Jahreswechsel 2023/24 hatten allerdings weniger Städte eine Böllerverbotszone eingerichtet als noch in der Vergangenheit.