Essen. Strom- und Gasverträge, die über das Internet oder das Telefon abgeschlossen wurden, können ab dem 13. Juni innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Anbieter muss seine Kunden allerdings von sich aus über dieses Recht informieren.

Ab dem 13. Juni gilt ein vierzehntägiges Widerrufsrecht für alle Strom- und Gasverträge, die über das Internet oder das Telefon abgeschlossen wurden. Basis der Neuregelung ist die europäische Verbraucherrechterichtlinie, die jetzt in deutsches Recht umgesetzt wird. Bisher haben nach Angaben der Verbraucherzentralen nicht alle Anbieter ihren Kunden ein Widerrufrecht eingeräumt.

Künftig ist das vorgeschrieben. Wichtig: Der Anbieter muss Kunden von sich aus über das Widerrufrecht informieren. Tut er dies nicht, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage. (dpa)