Essen. Die Traumwohnung, bei der alles von Anfang an passt, werden Sie wahrscheinlich nicht finden. Falls doch, wird dieses Eigenheim sicher nicht so erschwinglich sein, wie sie hofften. Anforderungen und Budget sollten von vornherein geklärt sein. Das Eingehen von Kompromissen ist unumgänglich.

Sie liegt zentral, ist aber nicht zu laut. Sie ist groß, aber nicht zu teuer. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es leider oft auch. Denn bei der Suche nach einer Eigentumswohnung in der Stadt sind Kompromisse meist unumgänglich. Und die echten Traumwohnungen sind meist unerschwinglich. Schließlich ist Wohnraum in Großstädten und Ballungszentren knapp. „Die Suche einer Eigentumswohnung sollte über so viele Kanäle wie möglich gehen“, rät Amal Khalil vom Verband Wohneigentum in Bonn. Der erste Schritt: Das Durchschauen von Zeitungen und Immobilienseiten im Internet. Ebenso können Bauträger und Banken Hinweise auf frei werdende Wohnungen geben.

Und auch Freunde und Bekannte sind wichtige Tippgeber. Amal Khalil: „Viele interessante Wohnungen und Häuser kommen erst gar nicht auf den freien Markt, weil sie privat vermittelt werden.“ Im zweiten Schritt gilt es, die Angebote auszusortieren: Kaufwillige sollten wissen, welche Anforderungen sie an ihr neues Eigenheim stellen. Am besten sucht man sich mindestens zwei Stadtteile aus, in denen man auf Dauer wohnen will.

"Die Traumwohnung, bei der alles passt, wird man wahrscheinlich nicht finden"

Außerdem helfen klare Vorstellungen davon, wie viele Quadratmeter die Eigentumswohnung haben muss und wie die Räume aufgeteilt sein sollen. Wichtig sind auch Überlegungen, ob ein Garten, ein Balkon oder ein Parkplatz dazugehören sollen. Dann heißt es, das eigene Budget durchzurechnen. Die Höhe ist abhängig vom Eigenkapital und dem monatlich verfügbaren Geld für die Kreditrate, Hausgeld und mögliche Umlagen. „Wenn 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten durch vorhandenes Geld gedeckt werden können, ist das vorteilhaft“, sagt Stefan Walter vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

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Dabei sollte das verfügbare monatliche Nettoeinkommen hoch genug sein, um auch einmal eine finanzielle Durststrecke durchzustehen. Sie kann zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder längerer Krankheit eintreten. „Die Traumwohnung, bei der alles passt, wird man wahrscheinlich nicht finden“, räumt Stefan Walter ein. Sein Tipp: Sich vorher überlegen, wo Kompromisse denkbar sind und wo nicht. Das kann etwa der Fahrstuhl, die Etage oder das Bad mit Fenster sein. Das Gesamtbild sollte dennoch stimmen. Schließlich wird die Wohnung aller Voraussicht nach die größte Investition im Leben sein.

Zwei Besichtigungstermine sollten vereinbart werden

Für die Besichtigung müssen Käufer genug Zeit einplanen. Es kann sinnvoll sein, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um die Bausubstanz oder den Sanierungsbedarf zu prüfen. Ideal sind laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) zwei Besichtigungstermine. Einmal tagsüber an einem Werktag – dann zeigt sich, wie die Lichtverhältnisse im Haus sind und ob der Blick vom Balkon wirklich ins Grüne geht. Das zweite Mal sollte nach Feierabend oder am Sonntag stattfinden.

Dann sind die meisten Nachbarn daheim, und man hört, ob die Wohnung hellhörig ist: Waschmaschinen, Klaviere, der Aufzug und auch fröhlich trappelnde Kinder sind zu dieser Zeit gut zu hören. Abends bietet sich laut VPB auch die Gelegenheit, die Nachbarn anzusprechen. „Zum einen muss man mit diesen Menschen auskommen, zum anderen wissen die Nachbarn oft Interessantes übers Haus zu erzählen“, erklärt VPB-Mitarbeiterin Eva Reinhold-Postina. So kann man sie nach den Regeln zur Nutzung der Waschräume fragen oder wo Fahrräder untergebracht werden.

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Angaben kontrollieren

Es lohnt sich auch, einen Blick auf das Gemeinschaftseigentum zu werfen. „Hierbei ist zu klären, welche Sondernutzungsrechte es für Garten, Keller, Autostellplätze gibt“, betont Amal Khalil. Sie rät, die Angaben zu den Flächenangaben mit einem Zollstock zu überprüfen. Ebenso sollten potenzielle Käufer sich das ganze Haus anschauen. Im Gegensatz zu einem Mietshaus geht der Kontakt mit den anderen Wohnungseigentümern über das Grüßen im Treppenhaus hinaus. Schließlich teilt man die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum. Hilfreich kann ein Treffen mit dem Verwalter sein. In den Protokollen der Eigentümerversammlung zeigt sich, wie die Gemeinschaft funktioniert. Auch ein Blick in die Gemeinschaftsordnung lohnt sich, damit Käufer wissen, welche Pflichten auf sie zukommen.

Nicht immer steht die Wohnung bei Kauf leer. Stefan Walter von Haus und Grund rät, bei vermieteten Eigentumswohnungen vorab zu klären, ob der Mieter vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen will und wann das Mietverhältnis gekündigt werden kann. „Bei der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen bestehen Kündigungsbeschränkungen, die dazu führen, dass ein neuer Wohnungseigentümer mindestens drei Jahre warten muss, bis dem Mieter gekündigt werden kann“, so der Rechtsanwalt. In Regionen mit Wohnungsraummangel kann die Wartezeit bis zu zehn Jahren betragen.