Essen. Ein Umzug kann für Mensch und Tier Stress bedeuten. So kann die neue Wohnung verschreckend auf das Tier wirken. Mit kleinen Tricks kann man dem Tier aber das Umgewöhnen erleichtern. Ein Umzug mit Kleintieren hingegen verläuft unproblematisch. Trotzdem sollte für gleiche Verhältnisse gesorgt werden.

Kisten packen, Möbel schleppen, mühsam den Überblick behalten: Ein Wechsel des Wohnortes bedeutet Stress – auch für Haustiere. Schließlich werden sie aus ihrem Revier gerissen und finden sich in der neuen Wohnung zunächst nicht zurecht. Viele Vierbeiner reagieren dann nervös oder verschreckt. Mit Verständnis, Geduld und dem einen oder anderen Kniff können Halter ihren Lieblingen das Umgewöhnen erleichtern.

Am Umzugstag herrscht Trubel, Möbelpacker gehen ein und aus und schleppen Kisten, Kartons und Kleinkram heraus. Eine solche Situation ist mit enormem Stress für Vierbeiner verbunden. Sind sie dabei, wenn die Umzugshelfer anrücken, rät der Deutsche Tierschutzbund in Bonn, ein Zimmer in der alten Wohnung bis auf das Körbchen, den Futternapf und gegebenenfalls das Katzenklo leerzuräumen. Hier hat das Tier seine Ruhe. „Ich würde ihnen das Chaos aber nicht zumuten und sie stattdessen für einige Tage bei Bekannten oder Familienmitgliedern in Pflege geben“, empfiehlt Ursula Bauer von der Aktion Tier in Berlin.

Renovierung sollte abgeschlossen sein

Ist das Kistenschleppen überstanden und die neue Wohnung eingerichtet, wird der Vierbeiner abgeholt. In der neuen Wohnung angekommen, bekommt der Vierbeiner am besten gezeigt, wo der Futternapf oder das Katzenklo stehen – und dann darf er entscheiden, wie schnell er das unbekannte Terrain erkunden will. Das Renovieren muss zu diesem Zeitpunkt aber abgeschlossen sein, denn Dämpfe von Farben und Lacken können den Tieren sonst schaden. „Kaninchen haben sehr empfindliche Augen, die durch chemische Dünste gereizt werden“, erklärt die Tierexpertin.

Die Umgebung rund um die neue Wohnung sollte nur langsam erforscht werden. „Gerade wenn ein Hund vielleicht vorher in einem Dorf gelebt hat, muss er sich erst an den Lärm und die Gerüche einer Stadt gewöhnen“, sagt Diplom-Biologin Bauer. Damit er sich nicht erschreckt und wegläuft, lässt ihn der Halter in den ersten Tagen besser nicht von der Leine. Freigängerkatzen bleiben dem Tierschutzbund zufolge während der ersten vier Wochen möglichst in der neuen Wohnung eingesperrt – auch wenn ihnen das womöglich überhaupt nicht gefällt. Das gibt ihnen die Zeit, die sie brauchen, um die Wohnung als neues Revier zu akzeptieren. „Es ist schon vorgekommen, dass Tiere sonst Hunderte Kilometer zur alten Wohnung zurückgelaufen sind, weil sie nach Hause wollten“, erklärt Ursula Bauer.

Umzüge mit Kleintieren meist unproblematisch

Umzüge mit Kleintieren verlaufen meist recht unproblematisch. Weil Kaninchen, Meerschweinchen und ähnliche Haustiere auch nach dem Umzug im vertrauten Käfig leben, wirkt sich die Veränderung auf sie nicht so gravierend aus. Trotzdem bemüht sich der Halter am besten, möglichst gleiche Verhältnisse wie zuvor zu schaffen. „Wenn Kaninchen es gewöhnt sind, sich auf dem Balkon aufzuhalten, dann sollten sie das möglichst auch nach dem Umzug noch dürfen“, erläutert Ursula Bauer.

Vorsicht ist insbesondere bei Dachgeschosswohnungen geboten: Hier wird es im Sommer manchmal sehr heiß, und das kann bei Nagern und anderen Käfigbewohnern Kreislaufprobleme hervorrufen. Grundsätzlich sollte deshalb bereits bei der Wohnungssuche auch auf die Bedürfnisse des tierischen Lieblings geachtet werden. Ist die Traumwohnung gefunden, sollten Haustierbesitzer den neuen Mietvertrag genau durchlesen. Denn das Halten bestimmter Tiere kann darin untersagt sein.

Rechte von Mietern mit Haustieren gestärkt

Zwar hat der Bundesgerichtshof im Frühjahr 2013 die Rechte von Mietern mit Haustieren gestärkt und entschieden, dass die Haltung von Hunden und Katzen im Vertrag nicht grundsätzlich verboten werden darf. Demnach sind immer Einzelfallentscheidungen notwendig. Es ist also nach wie vor ratsam, den Vermieter vor Vertragsunterzeichnung darauf aufmerksam zu machen, dass man Besitzer eines Hundes oder einer Katze ist. Der Vermieter kann dann zum Beispiel einen Absatz unter „Sonstiges“ einfügen, der die Haltung des Tieres ausdrücklich erlaubt. So können später auch keine Konflikte mit den Nachbarn auftreten.

Kleintiere sind in Verhältnissen immer erlaubt und müssen nicht angemeldet werden. Dazu gehören Käfigtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster, aber auch Fische und die meisten Ziervögel. Giftige Schlangen und Ratten fallen nicht unter diese Bezeichnung. „Gerade Ratten haben einen gewissen Ekelfaktor“, weiß Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Daher gehe ihre Haltung über die Grenzen der üblichen Tierhaltung hinaus und sollte immer mit dem Vermieter abgesprochen werden.