Karlsruhe. . Mieter haben bei Minimalkontakt mit Asbest keinen Anspruch auf Schadensersatz. So das Urteil des BGH, dass der Revision eines beklagten Vermieters folgte. Asbest wurde lange Zeit zur Wärmedämmung genutzt. Gerade in den neuen Bundesländern gebe es eine hohe Zahl an Wohnungen mit solchen Flexplatten.
Bei einem minimalen Kontakt mit Asbestfasern haben Mieter nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf Schadenersatz für eine mögliche Gesundheitsgefährdung. Da das Risiko als "sehr, sehr gering" anzusehen sei, sei mit einer Tumorerkrankung "nicht zu rechnen", befand das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Damit folgte der BGH der Revision des beklagten Vermieters, der 2012 vor dem Landgericht Berlin unterlegen war.
In der Wohnung der Kläger waren 2005 asbesthaltige Vinylplatten, sogenannte Flexplatten, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen ausgetauscht worden. Deswegen hätten die drei Kinder der Familie - zwei von ihnen sind noch minderjährig - von Juli bis zur Verlegung eines neuen Teppichs im September 2005 Asbestfasern aufgenommen. Nun müssten sie mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko leben, machten die Kläger geltend. Sie wollten feststellen lassen, dass der Vermieter deswegen zum Ersatz aller bereits bestehenden sowie der künftigen Schäden verpflichtet ist.
Gutachten aus dem Prozess
Unter Hinweis auf ein Gutachten aus dem Prozess in Berlin führte der BGH aus, dass "aus Sicht der Kläger kein Grund besteht, mit einem zukünftigen Schaden zu rechnen". Daher gebe es auch keinen Grund, deswegen einen Schadenersatzanspruch feststellen zu lassen.
In der Verhandlung sagte Rechtsanwalt Michael Schultz für die drei klagenden Kinder, allein das Einatmen von Asbest-Partikeln stelle bereits die Verletzung eines Rechtsguts dar. "Die gehören nicht in den Körper, in keiner Menge", sagte Schultz.
Große Zahl von Wohnungen mit Flexplatten
Hingegen erklärte Rechtsanwalt Matthias Siegmann als Vertreter des verklagten Wohnungsunternehmens: "Leider atmen wir ja ständig viele Dinge ein." Bei dem Austausch der Flexplatten sei das Gesundheitsrisiko nur um 0,0000027 Prozent erhöht worden. Vor allem in den neuen Bundesländern gebe es noch eine große Zahl von Wohnungen mit solchen Flexplatten.
Der Berliner Mieterverein schätzt, dass es allein in der Hauptstadt noch rund 70.000 Wohnungen mit asbesthaltigen Flexplatten gibt. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund sprach mit Blick auf die Alterung des eingebauten Asbestmaterials von einem latenten Problem. Asbest wurde lange Zeit zur Wärmedämmung in Gebäuden verwendet, was inzwischen verboten ist. Gelangen die feinen Fasern in die Lunge, besteht ein erhöhtes Krebsrisiko. (dpa)