Berlin. Efeu an der Hauswand bietet für viele Vögel und Insektenarten einen idealen Lebensraum in Wohngebieten. Solche Biotope sind daher schützenswert. Hauseigentümer dürfen in bestimmten Fällen das Efeu dennoch entfernen lassen, obwohl die Vögel darin brüten. Der Naturschutz muss dann zurückstehen.
Muss ein Hausbesitzer die Fassade sanieren, darf er Efeuranken entfernen. Das gilt auch, wenn in dem Efeu Vögel nisten, befand das Landgericht Berlin (Az.: 55 S 372/11). Der Naturschutz müsse in diesem Fall zurückstehen, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 1/2014) vom Eigentümerverband Haus & Grund Berlin.
In dem verhandelten Fall wollte ein Eigentümer seine Fassade sanieren und dabei Feuchtigkeitsschäden und Putzablösungen beseitigen. Zu diesem Zweck musste er ein Rankgitter mit Efeu entfernen, das ein Mieter des Nachbarhauses angebracht hatte. Da in dem Efeu aber mehrere Sperlinge ihre Nester gebaut hatten, gab es Widerstand. Der Eigentümer zog deshalb vor Gericht.
Mit Erfolg: Zwar seien Sperlinge und ihre Nester grundsätzlich geschützt, befanden die Richter. Der Hausbesitzer müsse es aber nicht hinnehmen, dass sein Eigentum zerstört werde. Daher sei in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung zulässig, damit die Fassade saniert werden könne. (dpa)