Berlin. Bis zum Jahresende müssen alte Warmwasser-Zähler ausgetauscht werden. Verteiler, die vor 1987 eingebaut wurden, müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Warmwasserkostenverteiler, die schon älter sind, können für Mieter bares Geld bedeuten. Darauf weist der Eigentümerverband hin.
Bis zum Jahresende müssen alte Zähler für Wärme und Warmwasser ausgetauscht werden. Sogenannte Warmwasserkostenverteiler, die vor 1987 eingebaut wurden, dürfen dann nur noch verwenden werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sagte der Verband. Das gelte auch für Heizkostenverteiler, die schon vor 1981 im Gebäude waren.
Sanitärexperten können Auskunft über den Stand der Technik geben. Außerdem müssen die Geräte ab 2014 in der Lage sein, bei verbundenen Anlagen für Heizung und Warmwasser die Werte separat zu messen.
Zähler austauschen
Vermieter sind verpflichtet, die Zähler auszutauschen. Tun sie dies nicht, können Mieter laut die Kosten für Heizung und Warmwasser um 15 Prozent kürzen, erläutert Haus & Grund. Das stehe ihnen laut der Heizkostenverordnung zu. (dpa)