Hamburg. Hausbesitzer mit einem oberirdischen Öltank im Garten müssen ihn nur ab einer bestimmten Größe technisch überprüfen lassen. Eine Verordnung, die weitreichendere Kontrollen vorsieht, ist bisher nicht in Kraft getreten. Grundsätzlich müssen aktuell unterirdische Heizöltanks und alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Fassungsvermögen in festgelegten Abständen angeschaut werden.

Hausbesitzer mit kleineren Heizöltanks müssen vorerst nicht mit verschärften Prüfpflichten rechnen. Darauf weist das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) in Hamburg hin. Ein mittlerweise geänderter Entwurf des Bundesumweltministerium hatte zunächst eine generelle Prüfpflicht für oberirdische Heizöltanks ab 1000 Litern vorgesehen. Diese Regel hätte Millionen Haushalte getroffen.

Experten waren bereits davon ausgegangen, dass Hausbesitzer mit oberirdischen Tanks mit einem Volumen ab 1000 Litern künftig regelmäßig Sicherheitschecks machen lassen müssen. Derzeit regeln die einzelnen Bundesländer, wann, wie oft und welche Tanks Experten überprüfen. Die Verordnung soll diese Bestimmungen vereinheitlichen.

Wann die Regelungen in Kraft treten, ist noch offen

Grundsätzlich müssen aktuell unterirdische Heizöltanks und alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Fassungsvermögen in festgelegten Abständen angeschaut werden. Bei den oberirdischen Tanks ab 1000 Litern Volumen sind nur jene betroffen, die in Wasserschutzgebieten liegen, erläutert das IWO. Das sieht auch der neue Entwurf der Verordnung vor, den das Bundesumweltministerium Ende Juli veröffentlicht hat.

Wann die Regelung überhaupt in Kraft tritt, ist allerdings offen. Der nun vorliegende Entwurf der Ministerien geht in das sogenannte EU-Notifizierungsverfahren. Denn teilweise muss EU-Recht in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Prozess dauert laut IWO mindestens drei Monate, also bis nach der Bundestagswahl. Danach erst kann das neue Bundeskabinett die Neuregelung verabschieden. Außerdem muss der Bundesrat zustimmen, da Länderinteressen betroffen sind. (dpa)