Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat darauf hingewiesen, dass seit dem 18. Juli Einlagen in Wohnungsbaugenossenschaften pfändungssicher sind. Das dazu gehörige restliche Gesetzespaket gilt ab dem Juli 2014. Der Pfändungsschutz für diese Einlagen gilt für Beiträge bis maximal 2000 Euro.

Einlagen für die Nutzung von Genossenschaftswohnungen sind ab sofort vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam. Diese Regelung des neuen Verbraucherinsolvenzrechts ist bereits mit der Verkündung des Gesetzes am 18. Juli in Kraft getreten. Das restliche Gesetzespaket gilt ab dem 1. Juli 2014.

Während Mietkautionen bislang bereits tabu waren, müssen nun auch insolvente Mieter in Wohnungsbaugenossenschaften nicht mehr fürchten, dass die gezahlten Einlagen gepfändet werden können. Der Pfändungsschutz für diese Einlagen gilt für Beträge bis zur vierfachen Miete, maximal bis zu 2000 Euro. (dpa)