Frankfurt. Einbruch, Hochwasser und Co. - nach einem Schadenfall in den eigenen vier Wänden folgt der Gang zur Versicherung. Der Photoindustrie-Verband weist darauf hin, dass die Verbraucher Wertgegenstände fotografieren sollen, um einen Nachweis in der Hand zu halten.

Verbraucher sollten die Wertgegenstände in den eigenen vier Wänden fotografieren. So haben sie im Schadensfall - etwa nach Diebstahl, Brand oder Hochwasser - einen Nachweis für die Versicherung oder die Polizei. Darauf weist der Photoindustrie-Verband hin. Fürs Ablichten kleiner Gegenstände wie Schmuck, Briefmarken oder Uhren sollte die Kamera über einen Modus für Nahaufnahmen (Makro) verfügen.

Leistet der Apparat das nicht, können die kleinen Wertsachen auch gescannt werden - am besten bei geöffnetem Deckel, empfehlen die Experten. Denn so erhält man einen schwarzen Hintergrund. Je nach Objektgröße gilt es, eine Scan-Auflösung zwischen 600 und 1200 dpi zu wählen. Alle Fotografien der Wertgegenstände sollten entweder als Abzug oder als Datei mindestens zweimal existieren und an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden. (dpa)