Recklinghausen. Wer eine Wohnung mietet, der ist sich oft nicht ganz im Klaren, welche Rechte er hat und was er lieber nicht tun sollte. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die persönlichen Freiheitsrechte des Mieters nicht einschränken darf.

Mieter dürfen sich in ihrer Wohnung grundsätzlich frei entfalten. "Solange Sie niemanden stören, können Sie theoretisch machen was Sie wollen", erklärt Claus Deese, vom Mieterschutzbund in Recklinghausen. "Egal ob Rauchen, Kochen oder musizieren - der Vermieter darf Ihnen nichts verbieten, wenn Sie das in ihren persönlichen Freiheiten einschränkt."

Mieter darf Wohnung nicht zweckentfremden

Ihre Grenzen findet die Freiheit des Mieters allerdings da, wo sie die Rechte anderer einschränkt. "Der Vermieter hat zum Beispiel das Recht an seinem Eigentum", erläutert Desse. Das heißt: Der Mieter muss die Wohnung pfleglich behandeln und darf sie nicht beschädigen. Auch darf ein Mieter seine Wohnung nicht zweckentfremden. "Zuhause einfach eine Anwaltskanzlei zu eröffnen, ist nicht erlaubt", sagt Deese. Denn das sei eine gewerbliche Nutzung. Auch eine Überbelegung sei nicht zulässig.

Außerdem ist Rücksicht auf die Nachbarn Pflicht. "Wenn Sie die Mitmieter mit ihrem Verhalten übermäßig belästigen, müssen Sie mit Verboten rechnen", erläutert Deese. Ein Beispiel: Ein Vermieter kann einem musikalischen Mieter vorschreiben, dass er nur zu bestimmten Zeiten sein Instrument spielt und sich an Mittags- und Nachruhe hält. (dpa)