Frankfurt/Main. Wer einen Rasenmäher mit Motor betreibt, darf diesen nicht zu jeder Tagszeit einsetzen. In Wohngebieten ist der Einsatz nur zu bestimmten Zeiten erlaubt und in manchen Kommunen muss sich zudem an die Mittagszeit gehalten werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld.
Motorbetriebene Rasenmäher dürfen nicht zu jeder Tageszeit benutzt werden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hessen in Frankfurt hin. Erlaubt ist der Einsatz demnach in Wohngebieten werktags nur zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. Verboten ist es, den Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen zu benutzen. In manchen Kommunen können zudem Vorgaben für Mittagspausen bestehen.
Wer sich vom Rasenmäherlärm eines Nachbarn gestört fühlt, sollte diesen zunächst darauf ansprechen, empfiehlt der Verband. Verstößt der Nachbar gegen die Bestimmungen, droht ihm ein Bußgeld. (dpa)