Berlin. Im eigenen offenen Kamin knistert romantisch das Feuer. Aber Vorsicht: Das Kammergericht Berlin hat nun einem Kläger recht gegeben, der sich über den Kaminqualm seines Nachbarn beschwerte. Das Gericht entschied, dass ein offener Kamin nicht ständig betrieben werden darf.

Ein offener Kamin darf nur gelegentlich genutzt werden. Denn der Rauch kann die Nachbarn erheblich beeinträchtigen. In einem solchen Fall ist es angemessen, wenn der Kamin an maximal acht Tagen im Monat jeweils höchstens fünf Stunden am Stück qualmt, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 10/2013) unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (AZ 21 U 131/08).

Nachbarn müssen Kamin-Qualm nicht hinnehmen

In dem verhandelten Fall hatte ein Hausbesitzer seinen offenen Kamin im Winter regelmäßig benutzt. Den Nachbarn stank das allerdings, denn sie fühlten sich durch den Qualm belästigt. Daher zogen sie gegen den Kaminbesitzer vor Gericht.

Mit Erfolg: Der offene Kamin dürfe nicht ständig betrieben werden, entschied das Gericht. Die Nachbarn hätten eingehend geschildert, dass sie durch den Qualm belästigt werden. Dies müssten sie nicht hinnehmen. Dass in der Nachbarschaft auch andere offene Kamine betrieben werden, sei unerheblich. (dpa)