Berlin. Neubauten müssen 2021 Niedrigstenergiegebäude sein, das besagt die jetzt verabschiedete Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Der Energiebedarf soll so gering sein, dass ihn erneuerbare Energien zum größten Teil abdecken können. Die Energieeffizienz von Gebäuden soll künftig auch besser kontrolliert werden.
Private Bauherren müssen ihre eigenen vier Wände ab dem Jahr 2021 als Niedrigstenergiegebäude planen. Das sieht die vom Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedete Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vor. Für Neubauten der öffentlichen Hand gehören gilt diese Verpflichtung schon ab 2019. Der Energiebedarf von Niedrigstenergiegebäuden muss sehr gering sein und soll, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll künftig auch besser kontrolliert werden. So ist ein unabhängiges System für Stichproben vorgesehen. Außerdem sollen Energiekennwerte in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen angegeben werden. Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine EU-Richtlinie, wonach die Energieeffizienz im Gebäudebereich weiter gesteigert und die Information durch die sogenannten Energieausweise verbessert werden soll. (AFP)