Essen. Raus aus dem Hotel Mama! Vielen jungen Erwachsenen kann es damit nicht schnell genug gehen. Doch gerade für junge Leute mit knappem Budget und wenig Erfahrung ist es oft schwer, eine preiswerte Wohnung zu finden. Das muss man auf der Suche nach der ersten eigenen Wohnung beachten.
Irgendwann ist die Zeit reif: Die Bequemlichkeit im „Hotel Mama“ wird eingetauscht gegen Freiheit und Selbstständigkeit in der ersten eigenen Bleibe. Ganz gleich, ob das schon sehr früh – für ein Studium oder eine Ausbildung – oder erst nach deren Abschluss geschieht: Es gilt einige grundlegende Tipps zu beachten, damit das „Flüggewerden“ nicht schon gleich zum Start in einer Bruchlandung endet.
Besonders viel Vorsicht ist beim Umzug in einer andere Stadt geboten – insbesondere, wenn es sich dabei um eine der beliebten Großstädte handelt, in denen die Nachfrage erfahrungsgemäß groß ist. „Für unerfahrene Wohnungssuchende lauern einige Fallen, die sehr teuer werden können“, betont der Mieterschutz-Experte Stefan Schmalfeldt.
Junge Leute suchen in der Regel preiswerten Wohnraum, und der ist besonders in den Ballungszentren rar. Bei der verzweifelten Ausschau nach einer Unterkunft in den begehrtesten Vierteln begegnen den jungen Menschen Mietpreise von (aus ihrer Sicht meist unbezahlbaren) zwölf und mehr Euro je Quadratmeter. Umso eher fallen sie auf scheinbare Schnäppchen herein. „Bei extrem günstigen Offerten sollten sofort die Alarmglocken schrillen“, warnt Schmalfeldt. „Sie sind oft unseriös.“
Mietervereine raten darum auch von der Einschaltung eines „Suchservices“ ab, der mit Vorkasse arbeitet. Dort würden erfahrungsgemäß nur Inserate gesammelt, die woanders schon erschienen sind. Die Wohnungen seien dann entweder schon weg, gar nicht vorhanden oder schlichtweg aus gutem Grund nicht vermietbar.
Wie man günstige Angebote findet
Der Fachmann empfiehlt jungen Menschen, systematisch an die Wohnungssuche heranzugehen und sich vor allem Zeit zu lassen. Wichtig sei zunächst ein guter Überblick über das ortsübliche Mietniveau. Überraschend für Laien: „In vielen großen Städten gibt es keine einheitlichen Wohnungsmärkte. Während in den Innenstädten die Mieten kaum noch zu bezahlen sind, findet man ein paar Kilometer weiter draußen durchaus günstigere Angebote“, verrät Schmalfeldt. Ratsam sei es auch, sich bei großen kommunalen Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften zu erkundigen. Dort sind die Mieten meist auch nicht so hoch.
Bei Studenten sind Wohngemeinschaften beliebt. Sie bieten die Möglichkeit, in begehrten Lagen zu leben, weil die hohe Miete geteilt wird. Zu vorschnell sollte jedoch auch dabei nicht vorgegangen werden und die rechtliche Situation vor Gründung einer WG oder dem Einzug in eine bestehende besser von einem Experten überprüft werden. Studenten kommen mit einem Zimmer im Studentenwohnheim meist deutlich besser weg als auf dem freien Markt und lernen schnell Kommilitonen kennen. Allerdings sind auch diese Zimmer sehr begehrt. „Zum Semesterbeginn Anfang Oktober ist meist alles weg. Besser ist es, sich früher um einen Platz zu bewerben und das Zimmer schon zum August oder September zu mieten“, rät Georg Schlanzke vom Deutschen Studentenwerk.
Junge Interessenten haben es oft schwer
Oft stehen Dutzende Leute Schlange, die sich um eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt bewerben. Junge Interessenten haben es besonders schwer, weil jeder weiß, dass sie nur ein begrenztes Budget und wenig Erfahrung haben. „Es ist deshalb hilfreich, zum ersten Gespräch mit dem Vermieter schon die gesamten Unterlagen mitzubringen, also eine Verdienstbescheinigung, eventuell eine Bürgschaft von den Eltern oder Nachweise über Bafög- Einkünfte“, sagt der Mieterschützer.
Wichtig: Auf Fragen des Vermieters zur eigenen wirtschaftlichen Situation muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Eine Lüge wäre ein Grund zu Kündigung. Beim Mietvertrag sollte darauf geachtet werden, dass die Mietdauer nicht zeitlich befristet ist. Dann reicht bei der Kündigung – im Gegensatz zu einem Zeitvertrag mit Kündigungsausschluss für die ersten Jahre – die Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten.