Potsdam. Wer sein eigenes erwachsenes Kind in seine Wohnung einziehen lässt, muss nicht im Vorfeld den Vermieter um Erlaubnis bitten. Es handelt sich bei solchen Fällen um eine vertragsgemäße Nutzung des Wohnraums, selbst wenn das volljährige Kind zuvor bereits in einer eigenen Wohnung wohnte.

Für die Aufnahme ihrer eigenen volljährigen Kinder brauchen Mieter nicht die Erlaubnis des Vermieters. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Aktenzeichen: 4 S 96/12) hervor.

Eine Mieterin hatte ihre erwachsene Tochter in ihre Drei-Zimmer-Wohnung aufgenommen, ohne die Vermieterin zu informieren. Das sei keine schuldhafte Pflichtverletzung der Mieterin, entschied das Gericht. Im Gegenteil, es ist Teil des vertragsmäßigen Gebrauchs. Das gilt auch dann, wenn die Tochter bereits einen eigenen Hausstand begründet hatte.

Da die Drei-Zimmer-Wohnung, die die Mieterin bislang allein bewohnte, durch eine zweite Person nicht überbelegt ist, durfte die Mieterin ihre volljährige Tochter aufnehmen. (dapd)