Berlin. Pflanzenschutzmittel haben die Wirkung einer chemischen Keule. Deshalb sollten sie ebenso umsichtig wie vorsichtig angewendet werden. Privatpersonen dürfen zudem nur bestimmte Pflanzenschutzmittel anwenden.

Pflanzenschutzmittel versprechen schnelle Abhilfe gegen Schädlinge auf Zimmer-, Balkon- oder Gartenpflanzen. Doch der Umgang mit den Präparaten ist nicht so unkompliziert, wie es auf den ersten Blick oft den Anschein hat, mahnen die Gartenexperten des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG).

Zudem dürften im Haus- und Kleingarten nur bestimmte Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Im heimischen Garten sollten diese aber ohnehin nur ausnahmsweise angewendet werden, betont das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Flächen außerhalb des Gartens sind tabu

Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass Privatpersonen nur Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen, die mit den Hinweisen "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" oder "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig" gekennzeichnet seien. Solche Mittel gebe es im Fachhandel - beim Kauf über das Internet sei dagegen Vorsicht geboten. Verwendet werden dürften diese auf gärtnerisch genutzten Flächen, nicht aber etwa auf Hofflächen, Garagenzufahrten, Grundstückseinfahrten, Bürgersteigen, Treppenanlagen oder Stellplätzen sowie unmittelbar an Gewässern.

Es müsse auch nicht jeder Befall mit Schädlingen oder Pflanzenerkrankungen bekämpft werden - und es gebe häufig auch nicht-chemische Alternativen, erklären die BDG-Experten. Und bereits bei der Anlage eines Gartens könnten Hobbygärtner weniger anfällige Sorten wählen sowie günstige Standort- und Bodenverhältnisse schaffen.

Nicht vor Regen, bei Wind oder zu warmem Wetter spritzen

Verbraucher sollten sich vorab auf jeden Fall beraten lassen - und die Schadsymptome an den Pflanzen möglichst genau beschreiben oder befallene Pflanzenteile mitbringen. Auch sollten die Eigenschaften im Hinblick auf Gesundheits- und Umweltschutz - inklusive Bienen- und Nützlingsschutz beachtet werden. Pflanzenschutzmittel dürften nur für den jeweils zugelassene Zweck verwendet werden, also Mittel für Zierpflanzen keinesfalls an Obst oder Gemüse. Hobbygärtner sollten außerdem Vorgaben wie etwa eine Wartezeit bis zur Ernte beachten.

Damit sie genügend einwirken können, sollten Spritzmittel nicht vor Regen angewendet werden. Es sollte zudem möglichst windstill sein und nicht über 25 Grad warm werden. Nach der Anwendung werden Gartenspritzen und Gießkannen dann mehrmals sorgfältig ausgespült und das Reinigungswasser wird ebenfalls auf die zuvor behandelten Flächen ausgebracht - es dürfe auf keinen Fall in den Abfluss gelangen, warnen die Gartenexperten. (dapd)