München. Der Austausch von alten oder verzogenen Fenstern kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Doch ob der Mieter für diesen Austausch zahlen muss, kommt auf den Bewegunggrund für den Austausch an. Hierbei muss zwischen Modernisierung und Instandhaltung unterschieden werden.
Alte und verzogene Fenster treiben die Heizkosten in die Höhe oder bieten nur unzureichenden Schutz gegen Feuchtigkeit. Lässt sich das Problem durch eine Reparatur nicht mehr beseitigen, müssen sie ausgetauscht werden. Das kostet mehrere Tausend Euro. Laut Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung unterscheidet das Mietrecht zwischen verschiedenen Beweggründen, aus denen bauliche Maßnahmen wie der Fensteraustausch an Wohnungen durchgeführt werden.
"Sind die Arbeiten zum Erhalt der Bausubstanz oder der normalen Wohnqualität nötig, handelt es sich um sogenannte Instandhaltungs-maßnahmen", erklärt die D.A.S.-Juristin. Diese fallen zwar in den Aufgabenbereich des Vermieters, geben ihm allerdings nicht das Recht, die Kosten durch eine Mieterhöhung auf die Bewohner umzuwälzen. Sollten dagegen die Wohnverhältnisse verbessert werden oder der Gebrauchswert der Mietsache durch die baulichen Maßnahmen erheblich steigen oder nachhaltig Energie oder Wasser eingespart werden, liegt eine Modernisierung vor. In diesem Fall kann der Eigentümer eine Mieterhöhung von maximal elf Prozent der für die Wohnung angefallenen Kosten im Jahr durchsetzen. (dapd)