Berlin. Wer für seine Kinder Baukinegeld bei der KfW beantragen will, sollte dies spätestens drei Monate nach dem Einzug tun.

Familien und Alleinerziehende müssen Anträge auf das neue Baukindergeld spätestens drei Monate nach ihrem Einzug im KfW-Zuschussportal stellen. Wichtig sind laut der KfW-Bankengruppe das Alter und der Wohnort der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Jedes Kind, für das die Förderung beantragt wird, muss zu Hause wohnen und unter 18 Jahren alt sein. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, gibt es keine Förderung.

Für den Antrag muss man sich im KfW-Zuschussportal registrieren und hierüber die notwendigen Nachweise hochladen. Das sind zum einen die Einkommensteuerbescheide des Antragstellers und des Ehepartners, Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft des vorletzten und vorvorletzten Jahres - also für Anträge in 2019 die von 2016 und 2017. Zum anderen werden eine Meldebestätigung und der aktuelle Grundbuchauszug verlangt. Die KfW rät, diese Dokumente in hoher Qualität zu scannen oder abzufotografieren.

Identifizierung notwendig

Aber: Laut KfW-Zuschussportal können die notwendigen Unterlagen voraussichtlich erst ab Ende März 2019 hochgeladen werden (Stand 18.12.). Antragsteller erhalten dann eine E-Mail-Benachrichtigung und haben im Anschluss drei Monate Zeit, die Unterlagen einzureichen.

Vor der Auszahlung müssen sich Antragsteller außerdem identifizieren, entweder per Videotelefonat mit einem Mitarbeiter eines von der KfW beauftragten Dienstleisters oder über das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post. (dpa)