Bonn. . Die Verwaltung der Wohnungseigentümer muss sich darum kümmern, das Heizöl für die Wohnungen möglichst günstig einzukaufen.

Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Verwaltung das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhält. Das bedeutet auch: Sie muss sich darum kümmern, Heizöl möglichst günstig einzukaufen. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Bei Bestellgrößen von 10.000 Litern und mehr können Preisdifferenzen von wenigen Cent einen erheblichen Unterschied ausmachen. Im Jahresvergleich ist leichtes Heizöl fast 40 Prozent teurer geworden.

Preisvergleiche durchführen

Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss bei der Bestellung von Heizöl dafür sorgen, dass die Kosten so gering wie möglich ausfallen, und Preisvergleiche durchführen. Eigentümer sollten ihre Verwaltung schriftlich dazu auffordern. Hält sich die Verwaltung nicht daran, kann das auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt werden. (dpa/tmn)