Rostock. . Kunden haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Anbieter den Strompreis anzieht. Die Preiserhöhung kann als Kündigungsgrund dienen.
Erhöht der Stromanbieter seine Preise, können Kunden kündigen. Es gebe in solchen Fälle ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, erläutert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung kann der Vertrag daher ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Die Verbraucherschützer empfehlen, die Preiserhöhung als Kündigungsgrund im Schreiben auch klar zu benennen. So wird kenntlich, dass man von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. (dpa)