Essen. Überbrückungshilfe IV enthält Verbesserungen auch für Weihnachtsmarkt-Händler. Rückmeldefrist für NRW-Soforthilfe bis 17. Dezember verlängert.
Wie lange die Pandemie das Land bereits im Griff hat, zeigen auch die Beinamen der Hilfsprogramme für die Wirtschaft an: Der Soforthilfe zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 folgte die Überbrückungshilfe. Inzwischen hat der Bund auf Drängen der Länder die Überbrückungshilfe IV beschlossen. Sie löst Version III Plus ab, die Ende des Jahres ausgelaufen wäre, ist leicht abgeschwächt, enthält aber auch Verbesserungen vor allem für kleine Selbstständige, die besonders von der im Advent wütenden vierten Corona-Welle getroffen werden. Für viele ebenfalls sehr wichtig: Die Fristen zur Rückmeldung und Abrechnung der diversen Hilfsgelder wurden verlängert, auch für die Soforthilfe des Landes NRW.
Bund übernimmt einen Teil der Fixkosten
Die Überbrückungshilfe IV gilt zunächst bis Ende März 2022. Bedingung bleibt ein Corona-bedingter Umsatzrückgang um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Zeitraum im Jahr 2019. Der Bund übernimmt einen Teil der betrieblichen Fixkosten, maximal 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang über 70 Prozent. Bisher wurden in diesen Fällen die Fixkosten komplett erstattet.
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Verbesserungen gibt es etwa für Schausteller und Marktleute, die von der Absage von Weihnachtsmärkten betroffen sind. Sie können bereits jetzt die Überbrückungshilfe III Plus erhalten und verderbliche Ware sowie Saisonartikel abrechnen. Zudem erhalten sie einen leichteren Zugang zum Eigenkapitalzuschuss: Wenn sie nachweisen können, in diesem Dezember mindestens die Hälfte ihres normalen Umsatzes verloren zu haben, erhalten sie im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent.
Pyrotechnik-Branche warnt vor Pleitewelle
Auch die Feuerwerksbranche kann aufatmen: Für Pyrotechnik-Unternehmen wie den im nordrhein-westfälischen Eitorf sitzenden Marktführer Weco ist „eine gesonderte Unterstützung bei Bedarf“ vorgesehen, wie es sie bereits im vergangenen Jahr gab. Da auch in diesem Jahr an Silvester Böllerverbote gelten, hatte die Branche bereits vor einer Pleitewelle gewarnt.
Die Frist zur Beantragung der laufenden Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31. März 2022 verlängert, das Datum zur letztmöglichen Einreichung der Schlussabrechnung für die abgelaufenen Hilfsprogramme wurde ebenfalls nach hinten gesetzt – auf den 31. Dezember 2022.
426.000 Empfänger erhielten Soforthilfe
NRW hat einmal mehr auch die Rückmeldefrist für die Soforthilfe des Landes verlängert, die von März bis Mai 2020 vor allem an Kleinstbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige gezahlt wurde. Sie wurde damals unbürokratisch und meist in der Höchstsumme von 9000 Euro vergeben. Doch im Nachhinein müssen die rund 426.000 Empfänger darlegen, ob die die gesamte Summe für betriebliche Zwecke gebraucht haben und andernfalls das zu viel erhaltene Geld zurückzahlen. Die Frist wurde mehrfach verlängert, doch auch die letzte bis zum 31. Oktober 2021 haben laut Steuerzahlerbund NRW rund 15 Prozent verstreichen lassen.
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Sie können nun doch noch bis zum 17. Dezember ihre Rückmeldung einreichen. Eine Kulanzregelung, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium, gebe es nicht. Der Steuerzahlerbund kritisiert das und hätte sich eine direkte Ansprache der Betroffenen gewünscht. Denn während zu viel erhaltene Soforthilfe noch bis Ende Oktober 2022 zurückgezahlt werden kann, wird der volle Betrag unverzüglich fällig, wenn keine Rückmeldung erfolgt. Denn dann geht das Land davon aus, dass die Hilfe offenbar gar nicht benötigt wurde.