Essen. Bund hat Online-Anträge für die Novemberhilfe frei geschaltet. Wer vom Lockdown betroffen ist, erhält 75 Prozent des Umsatzes aus November 2019.
Die von vielen Betrieben, Selbstständigen und freiberuflichen Künstlern so heißt ersehnte Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der Seite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de am Mittwochmittag die entsprechenden Formulare online gestellt. Es erwartet einen riesigen Andrang, da viele Unternehmen und Selbstständige, die in diesem Monat wegen des Teil-Lockdowns keine Einnahmen haben, dringend auf das Geld angewiesen sind. Für sie stehen 15 Milliarden Euro bereit.
Die Auszahlungen sollen „kurz nach Einreichung des Antrags starten, das heißt noch im November“, erklärte das Wirtschaftsministerium. Die Prüfungen sollen schnell und unbürokratisch erfolgen, heißt es. Allerdings gibt es nicht die volle Fördersumme auf einen Schlag: Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, sollen zunächst Abschlagszahlungen durch den Bund fließen. Das bedeutet für Unternehmen zunächst die Hälfte der beantragten Fördersumme, aber maximal 10.000 Euro. Soloselbstständige sollen zunächst Abschläge von bis zu 5000 Euro erhalten.
Soloselbstständige brauchen keinen Steuerberater
Die Anträge können nur online auf dem Bundesportal für die Überbrückungshilfen gestellt werden. Wie bereits bei den bisherigen Überbrückungshilfen muss den Antrag ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigter Buchprüfer für das Unternehmen stellen. Nur Soloselbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro beantragen, dürfen den Antrag diesmal selbst stellen. Auch sie benötigen wie allen anderen dafür ein Elster-Zertifikat für die elektronische Finanzdatenübermittlung.
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Deshalb wird mit deutlich mehr Anträgen gerechnet als für die im Sommer gestarteten und bis Dezember verlängerten „normalen“ Überbrückungshilfen . Sie wurden bisher vergleichsweise selten beantragt, als Hürde empfinden viele Betriebe offenbar die Zwischenschaltung eines Steuerberaters. In NRW beantragten bis August rund 35.000 Betriebe Überbrückungshilfe, in der zweiten Phase ab September gingen bisher sogar nur rund 6000 Anträge ein. Das NRW-Wirtschaftsministerium rechnet allein für die Novemberhilfen nun mit einem Vielfachen an Anträge, heißt es dazu aus Düsseldorf.
Vor allem für Restaurants und Hotels
Die so genannte Novemberhilfe ist vor allem für Betriebe gedacht, die wegen der Corona-Schutzmaßnahmen in diesem Monat schließen müssen, also vor allem Restaurants, Hotels und Veranstaltungsstätten, aber etwa auch Fitnessstudios. Förderfähig sind auch öffentliche Betriebe und Vereine, die ihren Betrieb einstellen mussten. Ebenso alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen, die nachweislich 80 Prozent ihrer Umsätze mit den direkt betroffenen Unternehmen erzielen, etwa Lieferanten.
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Die Novemberhilfe beträgt 75 Prozent des Umsatzes aus November 2019 . Soloselbstständige, die von eher unregelmäßigen Engagements leben, etwa Schauspieler oder Musiker, können auch den durchschnittlichen Monatsumsatz im gesamten Jahr 2019 als Basis für die Novemberhilfe zugrunde legen. Wer erst in diesem Jahr an den Start gegangen ist, kann den Oktober 2020 als Vergleichsmonat nehmen. Wer bereits Überbrückungshilfe bezieht oder Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt hat, muss die laufenden staatlichen Hilfen für diesen Monat von der Novemberhilfe abziehen.
Außer-Haus-Umsätze werden nicht angerechnet
Für Restaurants wichtig: Umsätze aus Außer-Haus-Verkäufen aus dem November 2019 dürfen nicht in den Vergleichsumsatz einfließen. Dafür werden die aktuellen Außer-Haus-Umsätze nicht auf die Novemberhilfe angerechnet. Theoretisch können sie bei guten Liefer- und Abhol-Umsätzen demnach sogar mehr herausbekommen als im Vorjahresmonat.
„Viele Unternehmen durchleben durch die befristete Schließung eine außerordentlich schwierige Zeit. Daher freue ich mich, dass die Bundesregierung Wort hält und Anträge auf die Novemberhilfe ab heute ermöglicht. Ein schneller Start der Auszahlungen ist für viele Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen jetzt wirklich überlebenswichtig“, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) unserer Redaktion.
Das Ministerium bittet die Antragsteller, auf die exakten Internetadressen zu achten: Gültig seien nur die beiden Webadressen ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de . Ähnlich aussehende Adressen könnten auf Fake-Seiten führen. Anträge auf die Novemberhilfe können bis spätestens 31. Januar 2021 gestellt werden.