Essen. Aus der neuen Mieterschutzverordnung für NRW fallen Ruhrgebietsstädte komplett heraus. Mieterschützer und DGB beklagen „Kahlschlag im Mietrecht“.
Am 1. Juli ist die neue NRW-Mieterschutzverordnung in Kraft getreten. Deutscher Gewerkschaftsbund und Mieterbund kritisieren scharf, dass die Regeln ausgerechnet nicht für den Ballungsraum Ruhrgebiet mit seinen mehr als fünf Millionen Einwohnern gilt.
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„Das ist ein Kahlschlag im Mietrecht“, empört sich Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterbundes NRW. „Im Schatten von Corona streicht die Landesregierung NRW das Mietrecht zusammen“. Nach seinen Berechnungen standen vor der Gesetzesnovelle landesweit 6,4 Millionen Einwohner unter besonderem Mieterschutz. Jetzt seien es nur noch 2,9 Millionen Menschen. Von ehemals 59 Gemeinden blieben nur noch 18 übrig – darunter Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster.
„Wo sind Dortmund, Bochum, Essen und Mülheim“, fragt Witzke. Für diese Revierstädte galt bislang zwar nicht die Mietpreisbremse. Sie fielen allerdings unter die sogenannten Kappungsgrenzen. Danach dürfen Bestandsmieten bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent statt wie sonst üblich um 20 Prozent erhöht werden. Kündigungen bei Eigenbedarf waren bislang erst nach fünf Jahren möglich. Diese Regelung lässt NRW auslaufen.
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Für Mieter im Ruhrgebiet gelten die besonderen Schutzmaßnahmen nicht. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) verteidigt ihr Gesetz und verweist auf ein Gutachten des Berliner Instituts Empirica. Die Forscher nahmen die Mietmärkte des Landes unter die Lupe und kamen zu dem Schluss, dass im Revier die Versorgung mit Wohnungen nicht gefährdet und die Mietbelastung unterdurchschnittlich sei.
„Wir bringen zusammen mit Investoren massiv Wohnraum auf den Markt“, sagte Scharrenbach in einem Interview und lobte vor allem die kommunale Baupolitik in Dortmund. Die Ministerin räumt zwar ein, dass auch etwa in Essen, Bochum und Duisburg die Mieten steigen. „Sie halten aber Schritt mit den Reallohnerhöhungen und der Inflationsentwicklung“, so Scharrenbach.
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Die Argumentation vermag Anja Weber, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds NRW, nicht nachzuvollziehen. „Die Landesregierung erweckt durch ein zweifelhaftes Gutachten den Eindruck, als habe sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in NRW entspannt“, sagt Weber. Die Mieter spürten aber, dass sich die Lage immer weiter zuspitze. „Mit der neuen Mieterschutzverordnung, die eher eine Vermieterschutzverordnung darstellt, setzt die Landesregierung ihre Irrfahrt in der Wohnungspolitik fort“, erklärt die DGB-Chefin.