Essen. Steuer-Rückerstattungen binnen zehn Tagen? Gewerkschaft bestätigt das hohe Tempo der Finanzämter in der Corona-Krise. Und sagt, woran das liegt.

Wer diese Corona-Wochen dazu nutzt, seine Steuererklärung mal nicht auf den letzten Drücker zu machen, wird belohnt: Selten wurden die Anträge so zügig bearbeitet, war die Steuer-Rückerstattung so schnell auf dem Konto, teils binnen zehn Tagen, wie von Bürgern und aus den Finanzämtern zu hören ist. Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) bestätigt das. „Es geht sehr schnell im Augenblick“, sagte Manfred Lehmann, der NRW-Chef der Steuergewerkschaft, unserer Redaktion.

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Hauptgrund dafür sei, dass die Finanzämter wegen verschobener Urlaube annähernd voll besetzt seien, wobei etwa ein Drittel der Kolleginnen und Kollegen zu Hause arbeite. Und: „Das Homeoffice funktioniert ausgezeichnet“, sagt Lehmann. Es sei aber auch wichtig und von den Amtsleitungen erwünscht, jetzt „keine Rückstände aufzubauen“, weil die stornierten Urlaube ja irgendwann nachgeholt und sich dann die Reihen in den Ämtern lichten werden. Bis zur erwarteten großen Urlaubswelle, womöglich im Spätsommer oder Herbst, sollen die Schreibtische also möglichst leer sein.

Elektronische Steuererklärung sorgt für Tempo

Oder eher die Dateiordner in den Rechnern: Etwa zwei von drei Steuererklärungen werden inzwischen elektronisch eingereicht und zunächst auch vom Rechner auf Plausibilität geprüft. Findet der keinerlei Ungereimtheiten, kann es sehr schnell gehen, besagte zehn Tage Bearbeitungszeit, von denen manche Steuerzahler freudig erstaunt berichten, sind nur in dieser rein digitalen Prüfung und in Fällen ohne Rückfragen möglich.

Gerüchte, in den Ämtern gebe es sanfte Hinweise von oben, bei Einkommensteuer-Erklärungen nicht so genau zu prüfen, damit die Leute in der Corona-Krise schnell ihre Rückzahlungen erhielten, weisen Gewerkschaft und das NRW-Finanzministerium zurück. Letzteres betont auf Anfrage: „Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gilt nach wie vor.“ Die Steuererklärungen würden nach Eingang bearbeitet. Für NRW gelte, dass innerhalb einer Zeitspanne von zwei Wochen bis vier Monaten „nahezu 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet werden“, so das Ministerium.

Hohe Priorität für Steuer-Stundungen

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Schnelligkeit vor Gründlichkeit war dagegen wohl tatsächlich die Devise bei den von der Bundesregierung kurzfristig beschlossenen Steuererleichterungen für Betriebe und Selbstständige. Steuer-Stundungen von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuern sowie Senkungen und Erstattungen von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen seien zügig genehmigt worden, heißt es bei der Steuergewerkschaft. Die Behörden wollten den Willen der Politik, betroffenen Unternehmen und Selbstständigen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen, auch umsetzen.

Das Finanzministerium betonte, die Aufgaben der Finanzämter würden in dieser Corona-Krise „entsprechend ihrer Priorität gewichtet“. Dabei werde „ein besonderes Augenmerk auf die Maßnahmen gelegt, die den Unternehmen über die aktuelle Liquiditätskrise hinweghelfen sollen“.