Essen. Für jedes Brötchen oder Kaugummi müssen Händler ab 2020 dem Kunden einen Bon aushändigen. Die Wirtschaft läuft gegen erwartete Papierberge Sturm.
Einzelhändler und Bäcker laufen Sturm gegen die von der Bundesregierung verhängte Bonpflicht. Danach müssen Kunden ab dem 1. Januar 2020 auch für noch so kleine Einkäufe wie Brötchen oder eine Packung Kaugummi Belege ausgedruckt und ausgehändigt werden. Das Bäckerhandwerk spricht von „Bon- und Müllwahnsinn“ und ruft nach Ausnahmeregelungen.
Mit der sogenannten „Kassensicherungsverordnung“ will die Bundesregierung Daten-Manipulationen an Registrierkassen erschweren und damit möglichen Steuerhinterziehungen einen Riegel vorschieben. Aus diesem Grunde verpflichtet das Bundesfinanzministerium alle Händler ab dem kommenden Jahr, den Kunden einen Beleg auszuhändigen – in Form eines Papierbons oder auf elektronischem Wege etwa per E-Mail.
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Das Gesetz stößt in der Branche auf heftiges Kopfschütteln. „Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometer zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr“, schätzt Ralph Brügelmann, Steuerexperte des Handelsverbands Deutschland. Denn die verschärften Auflagen treffen alle Händler, die digitale Systeme nutzen. Allein offene Kassen, die händisch verwaltet werden, sind von der Bonpflicht ausgenommen.
„Müllberge aus beschichtetem Papier“
Die Neuregelung trifft vor allem die bundesweit rund 11.000 Bäckerei-Betriebe mit ihren 46.000 Läden und 15.000 mobilen Verkaufsstellen. „Wir reden über Umweltschutz und diskutieren über die Reduktion von Coffee-to-go-Bechern, schaffen dann aber auf der anderen Seite Müllberge aus beschichtetem Papier“, sagt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Nach seinen Berechnungen fallen in einer durchschnittlichen Filiale mit 100.000 Kunden mehr als fünf Milliarden Bons pro Jahr an. Das entspreche für alle Bäcker zusammen genommen einer Papierrolle, die sich 25-mal um die Erde wickeln lasse. Dabei benötigten nur rund drei Prozent der Kunden in Bäckereien tatsächlich Belege.
Das bestätigt auch der Mülheimer Bäcker Peter Hemmerle. „Die große Mehrheit der Kunden will keine Belege“, sagt er. Für die neue Verordnung hat der Geschäftsmann kein Verständnis. „Von der versprochenen Entbürokratisierung spüren wird nichts.“ Auch wenn die Bonpflicht für ihn „nicht nachvollziehbar“ ist, hat Hemmerle schon mal ausreichend Papierrollen bestellt. „Die Papierpreise haben schon angezogen“, berichtet er kopfschüttelnd.
Finanzministerium lässt Händlern etwas mehr Zeit
Der massive Protest aus der Wirtschaft zeigt eine erste Wirkung. Das Finanzministerium kommt den Händlern an einem anderen Punkt entgegen und räumt ihnen mehr Zeit ein, ihre Kassen technisch umzurüsten. Sie müssen nun nicht schon am 1. Januar, sondern bis zum 30. September 2020 fälschungssicher sein. Der Handelsverband kritisiert, dass die dafür erforderliche Software noch gar nicht am Markt und überdies sehr kostspielig sei. „Erste grobe Kostenschätzungen liegen einschließlich Installation zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse“, so Verbandsexperte Brügelmann.