Düsseldorf. Die NRW-SPD wollte in einer Kleinen Anfrage wissen, wie viele Freiheits- und Geldstrafen es 2018 gegen Steuersünder gab. Die Zahlen im Überblick.

Kleinere Verstöße gegen Steuerpflichten haben im vergangenen Jahr über 1,5 Millionen Euro an Bußgeldern in die nordrhein-westfälische Landeskasse gespült. Allerdings waren das fast 600 000 Euro weniger als ein Jahr zuvor. Das geht aus einer am Donnerstag in Düsseldorf veröffentlichten Antwort des NRW-Finanzministeriums auf eine SPD-Anfrage hervor.

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Der Löwenanteil der Bußgelder entfiel jeweils auf den Tatbestand „leichtfertige Steuerverkürzung“. Die Gesamtzahl der Steuerordnungswidrigkeiten, die noch mit einem Bußgeld abgegolten werden konnten, verringerte sich zwischen 2017 und 2018 um 37 auf 218 rechtskräftige Bescheide.

261 Freiheits- und 2388 Geldstrafen verhängt

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Stark rückläufig stellt sich im mittelfristigen Vergleich die Entwicklung der rechtskräftig abgeschlossenen Steuerstrafverfahren dar: Die Zahl der von der Justiz abgeschlossenen Steuerstrafverfahren sank um 16 Prozent auf fast 3500. Die Zahl der vom Finanzamt abgeschlossenen Bußgeld- und Strafverfahren ging seit 2015 sogar um fast ein Drittel auf gut 16 000 Fälle im vergangenen Jahr zurück. Eine wesentliche Ursache für die Entwicklung seien deutliche Verschärfungen bei den Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige im Jahr 2015, erläuterte das Finanzministerium.

Die Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben 2018 insgesamt 261 Freiheitsstrafen gegen Steuersünder verhängt – neun mehr als noch im Vorjahr. Auch die Anzahl der verhängten Geldstrafen ist von 2388 auf 2519 angestiegen. Im Vier-Jahres-Vergleich lässt sich allerdings keine eindeutige Entwicklung erkennen. So lag die Zahl der verhängten Freiheits- und Geldstrafen in den Jahren 2015 (277/2574) und 2016 (296/2833) über den aktuellen Werten. (dpa/red)