Düsseldorf. . Wer mit Kreditkarte seine Taxirechnung bezahlt, darf nicht mit einer Extra-Gebühr belangt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Das Gericht bestätigte damit ein Verbot, das die Stadt Düsseldorf einem dortigen Taxi-Unternehmen gemacht hatte.
Die Düsseldorfer Taxen dürfen keinen Zuschlag bei der Zahlung mit der Kreditkarte erheben. Der Zuschlag von zwei Euro, den das Unternehmen Rhein-Taxi seit Juli 2012 erhoben hatte, sei unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch in einer Eilentscheidung. (Az.: 6 L 1873/12, u.a.)
Der Stadtrat Düsseldorf hatte den Taxiunternehmen im Oktober 2012 verboten, die Gebühr weiter zu erheben. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat den Antrag von Rhein-Taxi abgelehnt, einen Kreditkartenzuschlag erheben zu dürfen. Dieses Verbot der Stadt bestätigte das Gericht nun. In Düsseldorf sind rund 1.300 Taxen zugelassen, zu der Funktaxenzentrale Rhein-Taxi gehören etwa 130 Fahrzeuge. Die Taxipreise in Düsseldorf zählen bundesweit zu den höchsten. (dapd)