Düsseldorf. . Immer mehr Internet-Nutzer werden Opfer von Abmahnkanzleien, die überzogene Forderungen stellen, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die Abzocke von Menschen, die zum Beispiel Musik aus dem Netz herunterladen, nehme erschreckende Ausmaße an.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind laut Verbraucherzentrale NRW an der Tagesordnung: Allein seit Anfang des Jahres hätten sich mehr als 1000 Hilfesuchende an die Beratungsstellen gewandt, weil sie mit dem Vorwurf von illegalen Klicks im Internet konfrontiert wurden.

„Vor allem junge Leute werden massenhaft wegen des Herunterladens von Songs, Alben und Filmen in Tauschbörsen mit drastischen Schadensersatzforderungen überzogen. Die willkürlich genannten Streitwerte fangen oft erst bei 10000 Euro an und hören bei 400000 Euro längst nicht auf“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherschützer. Zur Strafe für den unbedachten Klick sollen meist eine Unterlassungserklärung unterschrieben und eine horrend hohe Vergleichssumme gezahlt werden – im Extremfall 4800 Euro und durchschnittlich 700 Euro, wie es heißt.. In vielen Fällen seien solche Forderungen jedoch nicht nur überzogen, sondern auch ungerechtfertigt. Abkassiert würden nicht nur Bürger, die tatsächlich etwas heruntergeladen haben, sondern auch Leute ohne Internetzugang oder solche, die zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht online waren.

Nicht mehr als 100 Euro

„Urheberrechtsverletzungen dürfen nicht bagatellisiert werden, aber sie müssen angemessen geahndet werden: Wer zum ersten Mal beim illegalen Herunterladen von einem Musiktitel für den privaten Gebrauch erwischt wurde, darf als Warnung nicht mehr als 100 Euro an Abmahnkosten aufgebrummt bekommen“, sagte NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. NRW-Minister Johannes Remmel (Grüne) forderte die Bundesregierung auf, eine klare gesetzliche Regelung zum Schutz vor solchen Abzockern auf den Weg zu bringen. „Systematische Abmahnungen mit horrenden Forderungen können nur gestoppt werden, wenn die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu zahlenden Anwaltskosten drastisch reduziert werden“, so Remmel.

Zum „Weltverbrauchertag“ am 15. März geben die Verbraucherschützer Tipps zum Thema unter www.vz-nrw.de/illegaledownloads. Spezielle Infos für Jugendliche gibt’s unter www.checked4you.de/downloads.