Berlin. . Das Ergebnis einer aktuellen Studie ist verheerend: Jeder dritte Fernzug der Deutschen Bahn hat Verspätung. Auch im Regionalverkehr lässt die Bahn die Reisenden häufig warten. DerWesten zeigt, wann Bahnfahrer mit Entschädigungen rechnen können.

Auf den Fernverkehr ist oftmals kein Verlass: Jeder dritte Fernzug ist verspätet, wie eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt. Kunden egal welchen Bahnunternehmens haben unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Anspruch auf Entschädigung. Mitunter können sie sogar den kompletten Fahrkarten-Preis zurückerhalten.

Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, müssen Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen.

Kann ein Bahnkunde auf einen anderen Zug umsteigen?

Wenn ein Fahrgast den Zielbahnhof voraussichtlich mindestens 20 Minuten zu spät erreichen würde, kann er in vielen Fällen einen anderen Zug nutzen, etwa einen ICE statt eines unpünktlichen IC. Die für viele Fahrkarten geltende Zugbindung entfällt dann. Dies sollte sich der Kunde aber vorher möglichst vom Bahnpersonal bestätigten lassen.

Wer klärt Verspätungen bei Streitigkeiten?

War der Zug nun 58 Minuten oder tatsächlich 60 Minuten zu spät? Wenn diese Frage strittig ist und Beweise fehlen, wendet man sich an das Eisenbahnbundesamt. Das ermittelt im Streitfall die Verspätung.

Wie entschädigt die Deutsche Bahn Fahrgäste mit Zeitkarten?

Besitzer von Strecken-Zeitkarten wie Wochen-, Monats- oder Zeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr, Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkarten-Wertes erstattet. Beträge unter vier Euro zahlt die Bahn jedoch nicht aus. Das heißt für Zeitkartenfahrer: Sie müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten gesammelt einreichen.

Wann muss die Bahn kein Geld zahlen?

Nicht für Verspätungen haften müssen Bahnunternehmen, wenn die Ursache der Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen. Kommt es hingegen durch Schnee und Eis zu Verspätungen, zeigt sich die Deutsche Bahn kundenfreundlich und es besteht in der Regel Anspruch auf Erstattung.

Können Bahnfahrer bei einer Verspätung auch von einer Reise zurücktreten?

Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.

Wie kann ich eine Entschädigung bei der Bahn beantragen?

Die meisten Bahnunternehmen haben ein gemeinsames Beschwerdeformular, das etwa in den Servicezentren der Bahn und auf ihrer Internetseite erhältlich ist. Das Formular können Reisende beim Schaffner im Zug oder an den Bahnhöfen bei einem der Anbieter einreichen - egal, wessen Zug verspätet war oder ausgefallen ist. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main wenden. Die Bahnunternehmen müssen Beschwerden aber auch ohne das Formular entgegennehmen. Entschädigungen müssen die Bahnen auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung.

Was bedeutet die Mobilitätsgarantie in NRW?

Die Mobilitätsgarantie gilt nur für den Nahverkehr innerhalb von NRW. Sollte ein Nahverkehrszug mindestens 20 Minuten zu spät sein, kann der Reisende auch auf einen höherwertigen IC oder ICE umsteigen bzw. ein Taxi nutzen. Den Aufpreis für den höherwertigen Zug muss der Reisende vorstrecken, kann sich das Geld aber beim Verkehrsunternehmen zurückerstatten lassen. Alternativ können Betroffene auch ein Taxi nehmen und bekommen dafür bis zu maximal 20 Euro erstattet.

Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?

Das Antragsformular findet man bei den Verkehrsunternehmen, das die Verspätung verursacht hat. Es ist ausgefüllt dort abzugeben. Für den VRR beispielsweise findet man es hier.

Wo gibt es Hilfe bei Streitfällen?

Die Bahnunternehmen müssen Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens drei Monaten bearbeitet haben. Bei Streitfällen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zwischen Kunden und Unternehmen. In mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen gibt es auch regionale Schlichtungsstellen. Die Schlichtungsstelle NRW ist unter folgender Internetseite oder per Telefon unter 0211/3809380 zu erreichen. (afp/jgr)