Essen. Mehrere Jobcenter in Deutschland haben anscheinend mit dem Gedanken gespielt, soziale Netzwerke wie Facebook zu nutzen, um Angaben von Hartz-IV-Beziehern zu überprüfen. Laut dem Datenschutzbeauftragten des Bundes hätten mehrere Ämter wissen wollen, ob sie Daten aus dem Internet verwenden dürfen.

Um Betrug bei Sozialleistungen aufzudecken, hätten einige Jobcenter offenbar gerne auf Internet-Daten zurückgegriffen. Wie die Bild-Zeitung berichtet, hätten sich mehrere Ämter an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, gewandt. Sie fragten, ob die Nutzung von Daten über Facebook und Co. rechtens sei.

Die klare Antwort lautet nein. "Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen ‚befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen", stellte Schaar klar. Nur in absoluten Ausnahmefällen dürften Jobcenter allgemein zugängliche Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben - etwa, wenn ein konkreter Betrugsverdacht vorliegt.

Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit können gar nicht auf Facebook zugreifen

Aufschlussreich für die Jobcenter-Mitarbeiter hätten zum Beispiel Partyfotos der Hartz-IV-Empfänger sein können, die eine Krankmeldung widerlegen.

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Bei derartigen Schummeleien droht eine Kürzung der Leistungen.

Im Jobcenter Düsseldorf kann man über den Vorwurf nur lachen. "Wir haben wirklich Besseres zu tun, als heimlich herumzuschnüffeln", sagt Pressesprecher Jürgen Hennigfeld. "Wir gehören definitiv nicht zu denen, die da angefragt haben." Eine Bespitzelung würde ohnehin an der Technik scheitern: Die Bundesagentur für Arbeit erlaubt ihren Mitarbeitern nicht, auf ihren Dienstcomputern auf soziale Netzwerke zuzugreifen und hat die entsprechenden Webseiten gesperrt.

Auch die Datensuche bei Google ist illegal

Anders sieht das in den Jobcentern aus, die von Kommunen betrieben werden. Im Jobcenter Essen wären die technischen Möglichkeiten gegeben, Daten von Hartz-IV-Empfängern über Facebook einzusehen.

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Allein: "Wir praktizieren das nicht und haben auch keine Anfrage beim Datenschutzbeauftragten gestellt", sagt Pressesprecherin Heike Schupetta.

Rechtswidrig ist im Übrigen nicht nur die Suche in sozialen Netzwerken. Auch über Suchmaschinen wie Google dürfen Ämter in der Regel nicht versuchen, Daten zu erheben. Erst wenn Betroffene wichtige Angaben verweigern, darf auch das Internet zu Rate gezogen werden. "In jedem Fall ist der Betroffene von einer Datenerhebung zu informieren", erläutert Schaar.

Ganz sicher ist nur, wer nichts von sich preisgibt

Die Jobcenter sind nicht die ersten, die Facebook zur Informationsbeschaffung nutzen wollten. Auch die Schufa hatte im vergangenen Jahr darüber nachgedacht, im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern anhand von Internet-Daten zu beurteilen. Nach deutlicher öffentlicher Kritik wurde das Schnüffelprojekt jedoch abgesagt.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte besser drei Mal darüber nachdenken, welche Daten er überhaupt von sich im Internet preisgibt. Google und Facebook sind schließlich nicht gerade bekannt dafür, den Datenschutz besonders hoch zu hängen.