Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gegenüber Energielieferanten gestärkt. In einem Urteil stellten die Richter fest, dass Stromverträge mit Laufzeiten von zehn Jahren unwirksam sind. Die lange Bindungsfrist sei eine unangemessene Benachteiligung für den Verbraucher. Anders sieht es bei Fernwärme-Verträgen aus.
Eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren mit einem Energielieferanten ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Regel unwirksam. Nach der am Mittwoch verkündeten Entscheidung bedeutet die lange Bindungsfrist eine unangemessene Benachteiligung für die Verbraucher. Nur bei Fernwärme-Verträgen ist eine Bindung über zehn Jahre demnach wegen der hohen Investitionskosten ausnahmsweise zulässig.
Mit dem Urteil haben Wohnungseigentümer in Hessen ihren Rechtsstreit mit einem Versorger endgültig gewonnen. Sie hatten 2002 einen Vertrag geschlossen, den sie fünf Jahre später kündigen wollten. Das Unternehmen bestand jedoch auf der zehnjährigen Laufzeit. Da keine Fernwärme geliefert wurde, ist die Klausel laut BGH aber unwirksam. (dapd)