Essen. . 9,5 Millionen Rentnerinnen erhalten zum ersten Mal Geld durch die sogenannte Mütterrente - also die Anhebung der Rente rückwirkend ab Juli für jedes vor 1992 geborene Kind um rund 26 Euro pro Monat. Doch bei vielen der Begünstigten kommt der Zuschlag um bis zu 40 Prozent gekürzt an.
Die Erhöhung der Mütterrente kommt bei vielen der 9,5 Millionen begünstigten Rentnerinnen um bis zu 40 Prozent gekürzt an. Bei über 1,3 Millionen Bezieherinnen, deren eigene Rente bereits vor der Erhöhung über einem Freibetrag von 755,30 Euro im Monat gelegen hat, wird der Zuschlag komplett auf die Witwenrente angerechnet, bei weiteren Hunderttausenden Frauen teilweise. Zurzeit werden die Bescheide für die rückwirkend seit Juli geltende Mütterrente verschickt, und sie sorgen teilweise für Verwirrung bei den Betroffenen.
Irritiert sind anscheinend vor allem verwitwete Rentnerinnen, deren eigene Rente bislang knapp unter dem Freibetrag lag und die deshalb nicht auf ihre Witwenrente angerechnet worden ist. Der Kreis dieser Frauen ist nicht unerheblich: Die deutsche Rentenversicherung zählt (Stand Ende 2013) bundesweit rund 680.000 Frauen mit einer eigenen Rente zwischen 600 und 750 Euro monatlich. Und immerhin 45 Prozent aller 10,7 Millionen Rentnerinnen beziehen eine Witwenrente.
Witwenrente liegt im Westen durchschnittlich bei 580 Euro
Die durchschnittliche eigene Rente für Frauen liegt im Westen bei 512 Euro, im Osten bei 755 Euro. Das liegt schlicht daran, dass in der ehemaligen DDR viel mehr Frauen berufstätig gewesen sind als in der alten BRD. Von der Anrechnung des Mütterrenten-Zuschlags auf die Witwenrente sind so in den neuen Bundesländern prozentual deutlich mehr Frauen betroffen.
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Für eine Anrechnung werden neben der eigenen Rente auch andere Einkünfte berücksichtigt, zum Beispiel eine Betriebsrente oder Arbeitslohn. Grundsätzlich keine Anrechnung gibt es, wenn die Rente schon vor 1986 gezahlt worden ist. Die Witwenrente beträgt im Westen durchschnittlich 580 Euro. Die 610.000 Witwer in Deutschland erwartet keine Kürzung, wenn ihre Hinterbliebenenrente durch die jetzt geltende bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ihrer verstorbenen Ehefrauen steigt.
Bei 700.000 Rentnerinnen, deren eigene Rente bislang bereits über dem Freibetrag lag, wird die Mütterrenten-Erhöhung mit dem Maximalbetrag von 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Bekanntlich gibt es rückwirkend ab Juli eine Rentenerhöhung für jedes vor 1992 geborene Kind von (in den alten Bundesländern) brutto 28,61 Euro im Monat. 40 Prozent davon entsprechen 11,44 Euro.