Bonn. Im Jahr 2009 hat Edeka die Discount-Kette Plus von der Mülheimer Tengelmann-Gruppe übernommen, um Plus mit der eigenen Tochter Netto zu vermählen. Anschließend soll Edeka von Lieferanten günstigere Konditionen verlangt haben – ein Fall für das Kartellamt.

Zur Hochzeit gibt es Geschenke. So ist es jedenfalls im Privatleben. Doch wenn Unternehmen eine Ehe schließen, ist es nicht in Ordnung, Geschenke zu verlangen. Das hat das Kartellamt dem Lebensmittelriesen Edeka nun ins Stammbuch geschrieben.

Doch der Reihe nach: Im Jahr 2009 hat Edeka die Discount-Kette Plus von der Mülheimer Tengelmann-Gruppe übernommen, um Plus mit der eigenen Tochter Netto zu vermählen. Anschließend soll Edeka von Lieferanten günstigere Konditionen verlangt haben. Von „Hochzeitsrabatten“ war die Rede, ohne entsprechende Gegenleistungen. Die Vorgänge wurden zu einem Fall für die Wettbewerbshüter.

Das Bundeskartellamt wertete die Forderungen von Edeka gegenüber den Lieferanten als missbräuchlich. Ein Bußgeld wird allerdings nicht fällig. Finanzielle Sanktionen seien nicht das Ziel, hatte das Kartellamt erklärt. Es gehe um eine Orientierung für künftiges Verhalten.

Nur noch vier große Handelskonzerne in Deutschland

Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel hat in den vergangenen Jahren eine starke Konzentration erfahren. Die vier großen Handelskonzerne – Rewe, Edeka, Schwarz-Gruppe (Lidl) und Aldi – halten einen Marktanteil von rund 85 Prozent, wobei Edeka nach Einschätzung des Kartellamts insbesondere für Hersteller von Markenartikeln bei vielen Produkten der stärkste Nachfrager ist.

„Die Entscheidung beendet ein Grundsatzverfahren mit wichtigen Signalen für den Lebensmitteleinzelhandel“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Kartellrecht setze der Handlungsfreiheit marktmächtiger Unternehmen Grenzen. „Wenn ein Lebensmitteleinzelhändler – wie hier die Edeka – auf den Beschaffungsmärkten eine so starke Marktstellung hat, dass Lieferanten von ihm abhängig sind, darf er gegenüber diesen Lieferanten keine Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund fordern.“

Schutz für Verbraucher und Lieferanten

Die Entscheidung diene dem Erhalt eines funktionsfähigen Wettbewerbs und damit dem Schutz kleinerer Wettbewerber, Lieferanten und der Verbraucher. Das Verfahren trage auch dazu bei, für die Zukunft die Grenze zwischen – kartellrechtlich zulässigen – „harten Verhandlungen“ und unzulässigen Verhaltensweisen marktmächtiger Handelsunternehmen abzustecken. Edeka kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf binnen vier Wochen Beschwerde einlegen. Der Handelsriese begrüßte, dass die Behörde nach fünfjähriger Untersuchungsdauer zu einem Abschluss gekommen sei. Edeka wolle die Entscheidung nun auswerten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.