Darmstadt. Wegen ihre Leibesfülle war eine Frau aus Darmstadt als Bewerberin auf eine Stelle im Gesundheitsbereich abgelehnt worden. Jetzt klagt die Frau Anfang Vierzig — und fordert vom Unternehmen eine Entschädigung von 30 000 Euro.
Eine erfolglose Stellenbewerberin klagt vor dem Arbeitsgericht Darmstadt, weil sie angeblich wegen ihrer Leibesfülle abgelehnt wurde. Die Frau Anfang 40 verlangt laut ihrem Anwalt Klaus Michael Alenfelder eine Entschädigung von 30 000 Euro. Die Ablehnung verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ein Termin ist für diesen Donnerstag (12.Juni/11.45 Uhr) angesetzt.
Die Frau habe sich im Sommer 2013 um die Stelle beworben, teilte der Anwalt mit. Ihr potenzieller Arbeitgeber habe ihr nach einem Vorstellungsgespräch gesagt, sie werde wegen ihrer Körperfülle nicht genommen, sie sei zu dick. Die Klägerin hat laut Anwalt die Kleidergröße 42.
"Es muss schon ein deutlich spürbarer Betrag sein", begründete Alenfelder die Höhe der Entschädigungsforderung. Der Betrag entspreche in etwa neun Monatsgehältern des erwarteten Jobs als Geschäftsführerin.
Der potenzielle Arbeitgeber, eine Organisation aus dem Gesundheitsbereich, will sich nicht detailliert äußern. "Wir wollen in einem laufenden Verfahren keine Auskunft geben", sagte eine Sprecherin. Eine Stellungnahme von Ende 2013 sei noch gültig: Die Klägerin habe einseitig Behauptungen aufgestellt.
In diesem Verfahren war bereits im Dezember 2013 ein erster Termin geplant gewesen. Er wurde wegen eines Krankheitsfalles vertagt, auch ein weiterer Termin im Februar scheiterte. (dpa)