Berlin. . Die Verbraucherzentrale will gegen die EEG-Reform klagen. Die Novelle war am Dienstag beschlossen worden: Danach ist die Ökostrom-Abgabe auch für selbst erzeugten und verbrauchten Strom fällig —mit großen Ausnahmen für die Industrie.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) wollen wegen der EEG-Reform vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die geplante Ökostrom-Abgabe auf selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom verstoße womöglich gegen des Grundgesetz, erklärten die beiden Verbände am Mittwoch unter Verweis auf ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) habe zum Ziel, den Ausbau von Ökostrom voranzutreiben und die Kosten auf die Produzenten "klima- und umweltgefährdenden Stroms" zu verteilen, erklärten die Verbände. Wer selbst Solarstrom erzeuge und verbrauche, handle im Sinne dieses Ziels, weshalb die geplante Abgabe auf solchen Strom als "unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit" gewertet werden könne, heißt es demnach in dem Gutachten.

Verstoßen die Pläne gegen das Gleichbehandlungs-Recht?

Möglicherweise verstießen die Pläne außerdem gegen das Recht auf Gleichbehandlung, erklärten vzbv und BSW. Zur Begründung führten sie an, dass Industriebetriebe anders als kleine Unternehmen und Verbraucher weiterhin nur sehr wenig EEG-Umlage auf ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom zahlen müssen. Das gelte selbst dann, wenn diese Energie aus fossilen Quellen, etwa Kohle, stamme.

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"Eine Abgabe auf umweltfreundlichen Solarstrom ist Unsinn", urteilte der Energieexperte des vzbv, Holger Krawinkel. Die Pläne der Bundesregierung "bremsen die Verbraucher aus, die zu einer umweltfreundlichen Stromerzeugung beitragen". Der BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig beklagte vor allem, dass weiterhin Ausnahmen für die Industrie gelten sollen - "wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten". Das gelte für kleine und mittelständische Unternehmen sowie große Privathaushalte.

EEG-Umlage auch für die Eigenversorgung

In der EEG-Novelle, die am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist vorgesehen, auf Strom aus neuen Anlagen für die Eigenversorgung künftig EEG-Umlage zu erheben. Dabei gibt es einen Rabatt von 50 Prozent für Ökostrom- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Für Betriebe des produzierenden Gewerbes gibt es 85 Prozent Rabatt unabhängig von der Energieart. Weiterhin befreit bleiben Anlagen, die bereits in Betrieb sind, sowie kleinere Anlagen, wie sie etwa auf Einfamilienhäusern installiert sind. (AFP)