Koblenz. Der Staat darf gekaufte Steuer-CDs zur Ermittlung nutzen — selbst wenn die Daten illegal beschafft wurden. Aber der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof setzt in seinem Urteil Grenzen: Die Fahnder dürfen Informanten keinen Anreiz bieten, illegal Daten zu besorgen.
Steuerfahnder können gegen Steuersünder vorgehen – auch, wenn die Ermittler die Hinweise von einer angekauften und zuvor bei Schweizer Banken gestohlenen Daten-CD erhalten haben. Mit diesem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz die Klage eines Trierer Geschäftsmannes gegen eine Hausdurchsuchung abgewiesen.
Die rechtswidrige oder gar strafbare Erlangung eines Beweismittels durch eine Privatperson führe nur in Ausnahmefällen zur Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren, stellte das Gericht unter seinem Vorsitzenden Lars Brocker fest.
Eine „obergerichtliche Klärung“ steht noch aus
Allerdings sehen die Koblenzer Richter enge Grenzen für eine solche Beweisverwertung durch deutsche Steuerbehörden. Es gebe insgesamt eine „unklare Rechtslage“. Eine „obergerichtliche Klärung“ der Frage stehe noch aus, stellten sie fest – wohl ein Hinweis, dass sich das Bundesverfassungsgericht abschließend mit den Ankauf von Daten-CDs aus Hehlerhand beschäftigen soll. Diese Ankäufe sind bisher in nur einem Fall durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgt, aber in acht weiteren Fällen durch Nordrhein-Westfalen.
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Im Urteil mahnen die Richter die Fahnder, sich an Recht und Gesetz bei der Beschaffung zu orientieren. Beweise dürften nur in einer „rechtskonformen Weise“ erhoben werden. Der Informant dürfe nicht grundsätzlich als „verlängerter Arm des Staates“ angesehen werden. Aus dem Urteil (AZ VGH B 26/13, vom 24. Februar 2014) geht hervor, dass aus der Sicht des Gerichts so ein Fall bei weiteren massenweisen Ankäufen eintreten könne.
Das Land Rheinland-Pfalz hatte 2012 eine Daten-CD der Zürcher Großbank Credit Suisse mit 40.000 Datensätzen für 4,4 Millionen Euro erworben.
Schweiz will Strafe für Datendiebe erhöhen
Die Schweiz will unterdessen härter gegen Datendiebe in Bankfilialen und Zwischenhändlern vorgehen. Der Datendiebstahl, den die Schweizer als Wirtschaftsspionage bewerten, soll künftig mit fünf statt mit drei Jahren Haft geahndet werden, wenn der Dieb dafür bezahlt wird. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der derzeit mit den Kantonen beraten wird.