Berlin. Mit der Reform der Minijobs wollte die schwarz-gelbe Regierung der drohenden Altersarmut für Geringverdiener begegnen. Doch die Zahlen belegen: Auch ein gutes halbes Jahr später ist nur ein sehr geringer Teil der Minijobber rentenversichert. Der weitaus größere Teil lässt sich befreien.

Die zu Jahresbeginn neu eingeführte Rentenversicherungspflicht für Minijobber greift eher selten. Von rund 2,6 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Anfang des Jahres einen Minijob annahmen, führten Anfang August nur 621 000 oder 23,8 Prozent Beiträge in die Rentenkasse ab. Der Rest ließ sich von der Versicherungspflicht befreien. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des rentenpolitischer Sprechers der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hervor. Das Schreiben lag der Nachrichtenagentur dpa in Berlin am Freitag vor.

Anfang des Jahres wurde nicht nur die Verdienstobergrenze für die rund sieben Millionen Minijobber von 400 auf 450 Euro heraufgesetzt. Für Neu-Minijobber wurde auch eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, von der sich Betroffene auf Antrag aber befreien lassen können.

Vielen Minijobbern droht im Alter Armut

Laut Strengmann-Kuhn zeigt die Entwicklung, dass die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) durchgesetzte Versicherungspflicht für Minijobber gescheitert sei. Die meisten Minijobber steuerten nach wie vor auf Altersarmut zu - mehr als drei Viertel von ihnen, vor allem Frauen, seien nicht versichert. "Von der Leyen verspricht viel Gutes, aber sie liefert Altersarmut", kritisierte der Grünen-Abgeordnete.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, sieht es ähnlich kritisch: Die Rentenversicherungspflicht habe sich "als nächste leere Schachtel im Geschenke-Laden von Schwarz-Gelb erwiesen. (...) Nötig ist stattdessen eine grundlegende Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse." (dpa)