Düsseldorf/Wien. Knapp 100 Millionen Euro Bußgeld müssen insgesamt acht Unternehmen wegen eines Schienenkartells zahlen. Den Löwenanteil der Strafe verhängte das Bundeskartellamt mit 88 Millionen Euro gegen Thyssen-Krupp. In einem ersten Verfahren hatte es bereits weitere 124,5 Millionen Euro Bußgelder gehagelt.

Das Bundeskartellamt hat im zweiten Teil des Schienenkartell-Verfahrens gegen acht Unternehmen knapp 100 Millionen Euro Bußgeld verhängt. Den Löwenanteil von 88 Millionen Euro muss Thyssen-Krupp berappen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Die österreichische Voestalpine muss 6,4 Millionen Euro zahlen, die Braunschweiger Schreck-Mieves 2,0 Millionen Euro. Das Kartellamt wirft den Firmen vor, bei Ausschreibungen von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen unter anderem Preise abgesprochen zu haben.

"Die Absprachen zielten darauf ab, Ausschreibungen beziehungsweise Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Wegen Schließung des Schienenwerk in Duisburg Rücklagen gebildet

Bereits in einem ersten Verfahren hatte die Behörde Bußgelder über insgesamt 124,5 Millionen Euro verhängt, wovon Thyssen-Krupp mit rund 100 Millionen Euro den größten Teil zahlen musste. Damals ging es um Absprachen bei Aufträgen der Deutschen Bahn.

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Die österreichische Voestalpine muss im Zuge des Schienen-Kartellverfahrens ebenso wie Thyssen-Krupp neuerlich Bußgeld bezahlen. Die Strafe in Höhe von 6,4 Millionen Euro sei bereits durch vorhandene Rückstellungen gedeckt, teilte der Stahl- und Verarbeitungskonzern am Dienstag mit.

Für die Causa Schienen-Kartell und die Schließung des Schienenwalzwerkes in Duisburg mit Ende dieses Jahres hatte die Voestalpine bereits im März 2012 eine Rückstellung in Höhe von 205 Millionen Euro gebildet. (rtr)